Ab 2022: Bundestag beschließt Plastiktütenverbot

Ab 2022 sind Standardplastiktüten an deutschen Ladenkassen verboten.

Ab 2022 sind Standardplastiktüten an deutschen Ladenkassen verboten.

Berlin. In deutschen Supermärkten dürfen ab dem Jahr 2022 keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Ein entsprechendes Verbot hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet.

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Nach einer Übergangsfrist, die auf Drängen des Handels kurzfristig von sechs auf zwölf Monate verlängert wurde, sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern verboten – das sind die Standard-tüten, die man üblicherweise an der Ladenkasse bekommt.

Ausgenommen vom Verbot sind besonders stabile Mehrwegtüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa in der Obst- und Gemüseabteilung findet.

WWF: Nur ein Prozent des Kunststoffverbrauchs

„Die Plastiktüte ist der Inbegriff der Ressourcenverschwendung“, erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), die das Verkaufsverbot auf den Weg gebracht hatte. „Gute Alternativen sind Einkaufskörbe, waschbare Stoffbeutel für Obst und Gemüse und wiederverwendbare Boxen für Waren von der Frischetheke.“

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Für die Umweltorganisation WWF hat das Verbot allerdings nur symbolische Bedeutung. Lediglich ein Prozent des deutschen Kunststoffverbrauchs entfalle auf Plastiktüten. Auch Linken und Grünen im Bundestag ist das Vorhaben nicht ambitioniert genug.

Die umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Bettina Hoffmann, sprach von einem Tropfen auf den heißen Stein: „Der Trend zu Einwegverpackungen wird mit diesem Minigesetz leider nicht gestoppt.“

AfD und FDP sehen in der Maßnahme hingegen einen ungerechtfertigten Eingriff in den Markt ohne nachweisbare Vorteile für die Umwelt. So verwies der AfD-Abgeordnete Andreas Bleck unter anderem darauf, dass durch eine freiwillige Regelung der Plastiktütenverbrauch in Deutschland binnen weniger Jahre um fast zwei Drittel gesunken sei.

Das Plastiktütenverbot sei deshalb „das sinnloseste umweltpolitische Verbot dieser Legislaturperiode“.

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RND/dpa

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