AfD-Politiker könnte als Richter nach Sachsen zurückkehren

Der AfD-Politiker Jens Maier hat seine Wiederwahl in den Bundestag verpasst. Nun könnte er als Richter nach Sachsen zurückkehren – zuletzt war er am Landgericht Dresden tätig. Maier wird vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft (Archivbild).

Der AfD-Politiker Jens Maier hat seine Wiederwahl in den Bundestag verpasst. Nun könnte er als Richter nach Sachsen zurückkehren – zuletzt war er am Landgericht Dresden tätig. Maier wird vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft (Archivbild).

Dresden. Der AfD-Politiker Jens Maier hat seine Wiederwahl in den Bundestag verpasst. Nun könnte er als Richter nach Sachsen zurückkehren – zuletzt war er am Landgericht Dresden tätig. Maier wird vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft.

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Wie die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet, hatte Jens Maier den Wiedereinzug in den Bundestag trotz einer Topplatzierung auf der AfD-Landesliste verpasst. Für den AfD-Politiker kam dies überraschend, wie er im Gespräch mit der „Leipziger Volkszeitung“ sagt.

Maier denkt über Rückkehr auf Richterstuhl nach

„Ich habe nicht damit gerechnet“, sagte der 59-Jährige. „Ich könnte wieder als Richter arbeiten. Ob ich das mache, weiß ich aber noch nicht“, sagte Maier der „LVZ“ weiter.

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Sollte sich Maier für die Rückkehr auf den Richterstuhl entscheiden, stehen seine Chancen gut, obwohl er vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird. Richter müssen ihr Amt „getreu dem Grundgesetz“ ausüben, eine fehlende Verfassungstreue müsste ihm aber erst in einem Disziplinarverfahren nachgewiesen werden, so die „LVZ“.

Zu Äußerungen während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter beruft sich Maier derweil auf seinen Anspruch auf Indemnität und Immunität.

RND/ag

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