Arbeitsagentur-Chef für Überwindung des Hartz IV-Begriffs

„Es gibt auch Verbesserungen in der Sache. Daher ist es kein Etikettenschwindel“, sagt Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, über die Pläne der Ampel-Koalition.

„Es gibt auch Verbesserungen in der Sache. Daher ist es kein Etikettenschwindel“, sagt Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, über die Pläne der Ampel-Koalition.

Berlin. Mit Blick auf die Pläne der Ampel-Koalition zur Reform der Grundsicherung hat sich Arbeitsagentur-Chef Detlef Scheele dafür ausgesprochen, den Begriff Hartz IV zu überwinden. „Wenn wir eine neue Bezeichnung fänden, wäre das gut“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Wenn „der Begriff Hartz IV aus der Welt wäre, wäre sowohl den Arbeitslosen wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jobcentern geholfen“, argumentierte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit. „Ein Teil des Problems sind nämlich die Zuschreibungen beim Thema Hartz IV, die so nicht zutreffen.“

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Hartz IV ist der umgangssprachliche Begriff für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die offiziell Arbeitslosengeld II heißt. Die Ampel-Koalition will Hartz IV durch ein „Bürgergeld“ ersetzen. Scheele äußerte sich positiv zu den Plänen. Seiner Ansicht nach geht es nicht in erster Linie um einen Imagewandel, „wenngleich er wünschenswert wäre“, sagte er. „Aber es gibt auch Verbesserungen in der Sache. Daher ist es kein Etikettenschwindel.“

Scheele verwies etwa auf die geplanten „Teilhabevereinbarungen“ mit den Beziehern des künftigen Bürgergelds. „Darin wird ein gemeinsamer Plan entwickelt, mit welchen Schritten es gelingen kann, die Grundsicherung wieder zu verlassen. Das Bürgergeld schafft damit mehr Augenhöhe“, führte er aus. „Die derzeitige Eingliederungsvereinbarung sieht dagegen eine Rechtsfolgenbelehrung vor und droht mit Sanktionen bei Nichterfüllung von Pflichten.“

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Bis die von SPD, Grünen und FDP geplante Reform steht, dürfte es aber noch dauern. „Das ist eine große Reform“, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kürzlich gesagt. „Deshalb werden wir dieses Gesetz sehr sorgfältig vorbereiten.“

In Fragen der Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht sieht Scheele derweil auch Konsequenzen für den Arbeitsmarkt. „Erst wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist“, sagte Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt.“ Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.

Momentan habe der Impfstatus von Beschäftigten faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, „denn es gibt gegenwärtig keine entsprechende Rechtsgrundlage“, führte Scheele aus. Mit Einführung einer allgemeinen Impfpflicht werde sich die Lage allerdings ändern. „So wie aktuell der 3G-Status am Arbeitsplatz abgefragt werden muss, bekommen Arbeitgeber dann das Recht, den 2G-Status zu prüfen. Diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht.“

Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte erstmals ausführlich über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland diskutiert. Die Ampel-Koalition hat vereinbart, dass die Abgeordneten in freier Abstimmung ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben beraten und entscheiden sollen. Entschieden werden könnte nach SPD-Planungen im März.

RND/dpa

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