Berlin: Verbände können bald stellvertretend für Tiere vor Gericht ziehen

Möglich macht das ein neues Gesetz, das anerkannten Tierschutzorganisationen ein sogenanntes Verbandsklagerecht einräumt.

Möglich macht das ein neues Gesetz, das anerkannten Tierschutzorganisationen ein sogenanntes Verbandsklagerecht einräumt.

Berlin. Organisationen und Verbände können in Berlin künftig stellvertretend für Tiere klagen und so juristisch gegen Missstände beim Tierschutz vorgehen.

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Möglich macht das ein neues Gesetz, das anerkannten Tierschutzorganisationen ein sogenanntes Verbandsklagerecht einräumt. Es soll am Donnerstag vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden, wie die Fraktionen von Grünen und Linken am Mittwoch mitteilten.

Der Sprecher für Tierschutz der Grünen-Fraktion, Stefan Taschner, nannte das Gesetz einen “echten Meilenstein”. Sein Kollege von der Linken, Michael Efler, sprach von einem wichtigen und überfälligen Zeichen für mehr Tierschutz in Berlin. Denn: “Tiere haben nicht die Möglichkeit, ihre Interessen selbst vor Gericht zu vertreten.”

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Nach dem Gesetz können Tierschützer etwa gegen sogenannte Qualzuchten bei Hunden oder gegen die Genehmigung von Tierversuchen klagen. Daneben werden Mitwirkungsrechte verbessert: Die Organisationen bekommen bei Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften im Bereich Tierschutz Gelegenheit zur Stellungnahme. Einige andere Bundesländer haben ähnliche Gesetze. Allerdings seien die Regelungen in Berlin weitergehend als dort, erklärte Efler.

RND/dpa

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