Bund und Länder einig über weitgehende Lockerung – „ein ganz besonderer Tag“

Vorsichtiger Optimismus: Kanzler Olaf Scholz (SPD) sprach am Mittwoch nach der Bund-Länder-Konferenz von einem „ganz besonderen Tag“.

Vorsichtiger Optimismus: Kanzler Olaf Scholz (SPD) sprach am Mittwoch nach der Bund-Länder-Konferenz von einem „ganz besonderen Tag“.

Berlin. Olaf Scholz ist bekanntlich kein Politiker der großen Worte. Am Mittwoch äußerte sich der Kanzler für seine Verhältnisse aber geradezu euphorisch. Es sei ein ganz besonderer Tag in der Pandemie, sagte Scholz nach den Beratungen von Bund und Ländern zur Corona-Lage: „Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten.“

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Das Ergebnis der Beratungen: Angesichts sinkender Infektionszahlen und leichterer Krankheitsverläufe durch die Omikron-Variante sollen in Deutschland bis zum Frühlingsanfang am 20. März bis auf die Maskenpflicht praktisch alle Corona-Einschränkungen wegfallen. „Wir werden einen Frühling und einen Sommer erleben, in dem die meisten bisherigen Beschränkungen unseren Alltag nicht mehr beeinträchtigen“, sagte Scholz.

Wüst will „Öffnungen und Achtsamkeit miteinander verbinden“

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder einigten sich bei ihrer Videokonferenz mit der Bundesregierung auf einen Stufenplan, der die schrittweise Lockerung der bestehenden Kontakt- und Zugangsbeschränkungen vorsieht. Anders als zunächst vom Bund vorgeschlagen stehen die Öffnungsschritte allerdings nach dem Willen der Länder unter einem Vorbehalt: Sie sollen nur umgesetzt werden, wenn die Auslastung der Krankenhäuser dies zulässt.

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„Wir müssen Öffnungen und Achtsamkeit miteinander verbinden“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, NRW-Regierungschef Hendrik Wüst (CDU). Auch Scholz betonte, man dürfe nun nicht unvorsichtig werden. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei“, warnte der SPD-Politiker.

Die erste Stufe

Dem Öffnungsplan zufolge wird in einem ersten Schritt die bisherige Begrenzung bei privaten Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen auf zehn Personen aufgehoben. Ist bei privaten Treffen ein Ungeimpfter dabei, bleibt es bis 19. März bei der bisherigen Regel, wonach das Treffen auf den eigenen Haushalt und zwei weitere Personen beschränkt bleiben muss. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Zudem fällt bundesweit die in vielen Bundesländern schon aufgegebene Zugangsregel nur für Geimpfte und Genesene (2G) im Einzelhandel. Das Tragen einer medizinischen Maske bleibt aber obligatorisch, wobei eine FFP2-Maske empfohlen wird, wenn sie nicht nach Landesrecht ohnehin vorgeschrieben ist.

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Die zweite Stufe

In einer zweiten Stufe soll ab 4. März der Zugang zur Gastronomie und zu Hotels wieder nach der 3G-Regel möglich sein: Neben Geimpften und Genesenen haben dann also auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen Test Zutritt. Außerdem können Diskotheken und Clubs für Genesene und Geimpfte mit aktuellem Test oder Booster-Impfung (2G plus) öffnen.

Bei Großveranstaltungen, auch im Sport, werden außerdem mehr geimpfte oder genesene Zuschauende (2G) zugelassen als bisher: 6000 Personen in Innenräumen und 25.000 im Freien. Dieser Schritt soll aber nur unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern eingeleitet werden.

Die dritte Stufe

Dies soll als Bedingung auch für die letzte Stufe gelten, mit der ab 20. März alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen. Die Homeofficepflicht gilt dann ebenfalls nicht mehr. Am Tag zuvor läuft ohnehin die rechtliche Grundlage für die bisherigen Freiheitseinschränkungen aus. Scholz sagte aber zu, dass die Ampelkoalition rechtzeitig eine Anschlussregelung beschließen wird, um zum Beispiel die Maskenpflicht und Abstandsgebote weiter durchsetzen zu können.

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Auch verpflichtende Tests zum Beispiel in Kliniken und Pflegeheimen sollen weiterhin möglich sein. Allerdings gibt es in der Ampelkoalition insbesondere mit der FDP noch Diskussionen darüber, wie weit die Anschlussregelungen gehen sollen. Die Liberalen wollen sie so eng wie möglich gestalten.

Lösung im Konflikt um Teilimpfpflicht?

Entschärft wurde der Streit zwischen der Ampelkoalition und den unionsgeführten Bundesländern über die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Festgelegt wurde nun, dass die Gesundheitsämter einen Ermessensspielraum haben, wie sie mit impfunwilligen Beschäftigten nach dem gesetzlichen Stichtag 15. März umgehen.

„Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen“, heißt es im Beschluss. Auch Bußgeldverfahren sollen im Ermessen der lokalen Behörden liegen.

Einige Fragen bleiben offen

Scholz sprach sich erneut für eine allgemeine Impfpflicht aus. Trotz der für den Frühling vorgesehenen Lockerungen dürfe nicht vergessen werden, dass es auch wieder einen Herbst und einen Winter geben werde, mahnte Scholz. Deshalb bleibe es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten. „Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird.“ Die Forderung der Unionsländer, zunächst ein staatliches Impfregister aufzubauen, lehnt die Runde ab.

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Unterschiedliche Ansichten zwischen Ampelparteien und Unionsseite gab es auch über die Dauer des Genesenenstatus. Unstrittig war, dass die Festlegung künftig nicht mehr das Paul-Ehrlich- und das Robert Koch-Institut allein treffen können. Die Unionsländer forderten aber, den Genesenenstatus wieder von drei auf sechs Monate anzuheben. Das wurde jedoch bei den Beratungen abgelehnt.

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