Bundestag berät erstmals über Fluthilfe - 30 Milliarden Euro geplant

Der Bundestag will an diesem Mittwoch erstmals über das Gesetz zu Staatshilfen für die Opfer der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands beraten.

Der Bundestag will an diesem Mittwoch erstmals über das Gesetz zu Staatshilfen für die Opfer der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands beraten.

Berlin. Der Bundestag will an diesem Mittwoch erstmals über das Gesetz zu Staatshilfen für die Opfer der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands beraten. Es sieht vor, dass Bund und Länder bis zu 30 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die Schäden durch Starkregen und Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu beseitigen. Es geht um den Wiederaufbau von Wohnhäusern und Unternehmen, aber auch von Infrastruktur wie Straßen, Brücken und Schienen.

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Die Länder sollen ihren Anteil an den Hilfen über 30 Jahre beim Bund abstottern. Geplant ist außerdem, die Pflicht zum Stellen eines Insolvenzantrags in den betroffenen Gebieten vorerst auszusetzen, wenn ein Unternehmen wegen des Hochwassers in Schieflage geraten ist.

Im Anschluss an die Bundestagsdebatte soll der Vorschlag an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen werden. Die Verabschiedung könnte dann in der für den 7. September vorgesehenen Sitzung erfolgen. Der Bundesrat muss ebenfalls zustimmen, die Länderkammer will am 10. September endgültig über die Staatshilfen entscheiden.

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Unwetter mit ungewöhnlich starken Regenfällen hatten Mitte Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst. Ganze Landstriche wurden von den Wassermassen regelrecht weggerissen oder verwüstet. Es wurden mehr als 180 Tote gezählt.

Für den Wiederaufbau zerstörter und beschädigter Unternehmensstandorte fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ (Mittwoch) unter anderem schnelle Genehmigungsverfahren. Beim Wiederaufbau solle „eine zügige und unbürokratische Baugenehmigung ausreichend sein“, zitierte die Zeitung aus einem Forderungskatalog.

Kommunen und Länder sollten daher „Wiederaufbaustäbe“ bilden. Der DIHK regt zudem „Flächentausche“ an. So könnten Gewerbeflächen in Überschwemmungsgebieten „nach einer Renaturierung zu hochwertigen naturnahen Flächen umgewandelt werden“, „geeignete andere Flächen könnten entsprechend für Unternehmensumsiedlungen genutzt werden“.

Die Hochwasserkatastrophe hatte auch die Debatte um den Klimaschutz weiter befeuert - Experten sehen eine zunehmende Häufigkeit von Extremwetterereignissen als Folge der Erderwärmung. Die SPD-Chefs Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans riefen dazu auf, sich besser auf Folgen des Klimawandels vorzubereiten.

„Es ist klar, dass wir alles unternehmen müssen, um den menschengemachten Klimawandel zu stoppen“, sagten sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). „Gleichzeitig kommen wir nicht umhin, auf allen Ebenen Strategien der Anpassung an die Folgen des Klimawandel zu entwickeln, gerade auch im Hochwasserschutz.“

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Kritik von den Grünen

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter warf Union und SPD unterdessen vor, aus der Hochwasserkatastrophe in Deutschland keine Lehren für den Klimaschutz zu ziehen. Union und SPD würden „im Stillstand“ verharren, es gebe zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels „keine Initiative, keinen Gipfel, keine konkreten Maßnahmen“, sagte Hofreiter der Deutschen Presse-Agentur.

RND/dpa

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