Deutschland und Frankreich: Polen hat moralische und juristische Verpflichtung
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Bundesaußenminister Heiko Maas, SPD und sein französischer Amtskollege Jean-Yves Le Drian
© Quelle: imago images/photothek
Berlin/Paris. Im Streit mit Polen über den Stellenwert des EU-Rechts haben Deutschland und Frankreich gemeinsam ihre Unterstützung für die EU-Kommission unterstrichen. Die Mitgliedschaft zur EU gehe „mit der vollständigen und uneingeschränkten Zugehörigkeit zu gemeinsamen Werten und Regeln“ einher, teilten die Außenminister Heiko Maas (SPD) und Jean-Yves Le Drian am Freitagabend mit. „Der Respekt und Einhaltung für diese muss von jedem Mitgliedstaat erbracht werden, das gilt selbstverständlich auch für Polen, das einen ganz zentralen Platz innerhalb der EU hat.“
Das bedeute nicht nur eine moralische Verpflichtung, heißt es in der gemeinsamen Erklärung weiter. „Das bedeutet auch eine juristische Verpflichtung. In diesem Kontext wiederholen wir unsere Unterstützung für die Europäische Kommission, damit diese, als Hüterin der Verträge, die Einhaltung europäischen Rechts garantiert.“
Die Minister reagierten damit auf ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Donnerstag, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft infrage. Die EU-Kommission will den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen.
RND/dpa