Einzelhandel, Veranstaltungen, Kontaktbeschränkungen: Diese Bundesländer haben schon vor der MPK Lockerungen angekündigt
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Auch das Land Hessen hat seine Corona-Regeln gelockert. Demnach entfällt unter anderem im gesamten Einzelhandel die 2G-Regel.
© Quelle: Arne Dedert/dpa
Berlin. Während kurz vor der Bund-Länder-Runde in Berlin noch über bundesweit einheitliche Lockerungen der Corona-Maßnahmen diskutiert wird, sind am Dienstag einige Bundesländer vorgeprescht. Sie haben ihre Pandemieregelungen bereits angepasst. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick, in welchen Ländern welche Lockerungen beschlossen wurden.
Am heutigen Mittwoch kommt Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Videoschalte mit den Ministerpräsidenten der Länder zusammen. Bereits im Vorfeld wurde bekannt, dass eine schrittweise Lockerung der Corona-Regeln beschlossen werden soll. Die Diskussion um eine Exit-Strategie in der Pandemiebekämpfung nimmt seit Tagen Fahrt auf. Während die Rufe nach Lockerungen immer lauter werden, sprechen sich viele Politiker auch zur Vorsicht aus. So Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, die ankündigte, dass trotz aller Lockerungen in den Schulen Masken und Corona-Tests noch länger zum Alltag gehören werden.
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In den Bundesländern werden derweil vor allem die Corona-Regeln für den Einzelhandel und Freizeitbereich debattiert. Welche Länder bereits vor der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vorgeprescht sind und was sie beschlossen haben, lesen Sie im Folgenden.
Bayern
Das Kabinett in Bayern hat bereits am Dienstag weitreichende Öffnungsschritte beschlossen. Die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden demnach ersatzlos gestrichen. Die Kontaktregeln für Ungeimpfte bleiben dagegen bis auf Weiteres unverändert. Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen sind von Donnerstag an wieder ohne zusätzlichen Test oder Booster-Impfung zugänglich. Überall dort, wo bislang noch die 2G-plus-Regel gilt, gilt also künftig nur noch 2G.
Berlin
In Berlin fällt ab Freitag die 2G-Regel im Einzelhandel weg. Stattdessen gilt dort künftig generell eine FFP2-Maskenpflicht. Dasselbe gilt für Museen, Zoos und Gedenkstätten. Auch bei touristischen Angeboten wie Schiffsausflügen und Stadtrundfahrten ist die bisher für geschlossene Räume geltende 2G-Regel aufgehoben – Masken sind verpflichtend.
Nordrhein-Westfalen
In NRW gibt es zwar noch keine konkreten Beschlüsse, doch Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kündigte am Dienstag im Düsseldorfer Landtag bereits Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen an. „Zu den ersten Schritten wird bei uns in Nordrhein-Westfalen gehören, dass wir die Kontaktbeschränkungen für die Geimpften spürbar zurücknehmen“, sagte er. „In weiteren Schritten planen wir Erleichterungen bei Gastronomie, Hotels und Großveranstaltungen.“ Auch die 2G-Regel im Einzelhandel werde fallen und durch eine Maskenpflicht ersetzt. „Die FFP2-Maske wird künftig der zentrale Schutzmechanismus beim Einkaufen sein.“
Schleswig-Holstein
Auch in Schleswig-Holstein wurden schon vor der Bund-Länder-Runde Lockerungen angekündigt. Als ersten Schritt werden zum Wochenende die Kontaktbeschränkungen gelockert. In einer zweiten Stufe ab Anfang März entfallen in vielen Bereichen die bisherigen 2G (Geimpfte und Genese) und 2G-plus-Regeln (Geimpft und Genese plus tagesaktueller Test oder Booster-Impfung). Ab dem 3. März gilt dort nur noch 3G (geimpft, genesen oder getestet). Zudem soll die Maskenpflicht an den Schulen in Schleswig-Holstein spätestens zu Beginn der Osterferien Anfang April aufgehoben werden.
Thüringen
Die Geschäfte des Einzelhandels sollen in Thüringen von diesem Freitag an wieder für alle zugänglich sein – unabhängig vom Corona-Impf-, Genesenen- oder Teststatus. Das geht aus einem gemeinsamen Papier von Ministerpräsident Bodo Ramelow und Gesundheitsministerin Heike Werner (beide Linke) hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Maskenpflicht soll demnach aber bestehen bleiben, wobei medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen nötig sind und konkret FFP2-Masken empfohlen werden. Die Feststellung einer epidemischen Lage in Thüringen soll nach dem Dokument am 24. Februar auslaufen und nicht verlängert werden.
Das Papier sieht weitere, zügig eintretende Lockerungen vor. So sollen ab 1. März private Zusammenkünfte von Genesenen und Geimpften mit mehr Personen möglich sein, die genaue Teilnehmerzahl steht aber noch nicht fest. Für Ungeimpfte soll sich in diesem Bereich bis zum 19. März nichts ändern. Außerdem soll vom 1. März an für alle Bereiche, wo bisher 2G oder 2G plus galt, die 3G-Regelung gelten. Bedeutet: Zutritt erhalten Geimpfte, Genesene oder Nichtimmunisierte, die einen negativen Corona-Test vorzeigen können. In dem Papier heißt es, dass ab 20. März alle „tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen“. Hintergrund ist, dass der 19. März im Bundesinfektionsschutzgesetz als Enddatum für viele der bisher geltenden Corona-Regeln festgelegt ist.
Viele Bundesländer kippten 2G-Regelung im Einzelhandel
Viele Bundesländer hatten in den vergangenen Tagen und Wochen die 2G-Regelung für den Einzelhandel gekippt. In Bayern gilt die 2G-Vorgabe für den Einzelhandel seit Längerem nicht mehr. Auch in Niedersachsen hatte ein Gericht der 2G-Regel eine Absage erteilt. In beiden Bundesländern gilt eine FFP2-Maskenpflicht in den Geschäften.
Ähnlich sieht es in Sachsen-Anhalt, Hessen, Brandenburg und Baden-Württemberg aus. In Nordrhein-Westfalen galt 2G zwar weiter, allerdings müssen die Händler die Nachweise nur noch stichprobenhaft kontrollieren. In Thüringen und Sachsen wiederum gilt 3G. Kundinnen und Kunden können dort also auch mit einem negativen Corona-Test einkaufen.
RND/ag mit dpa