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Ex-Präsident Schindler warnt vor Beschneidung von Kompetenzen des BND

Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard Schindler.

Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard Schindler.

Berlin. Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, hat das Bundesverfassungsgericht davor gewarnt, die Arbeit des BND einzuschränken. „Die Auswirkungen wären fatal“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn die Schutzfunktion des BND für unsere Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan oder Mali wäre direkt betroffen. Der BND könnte diesen Schutz nicht mehr so gut gewährleisten wie bisher.“ Die Väter des Grundgesetzes „würden sich im Grabe umdrehen“, wenn sie wüssten, dass die Kommunikation der Taliban oder von Kämpfern des „Islamischen Staates“ (IS) „vom Grundgesetz geschützt sein soll“.

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Urteil wird später verkündet

Doch auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Ausland und im Inland wäre Schindler zufolge betroffen, „da dem BND eine wichtige Informationsquelle genommen würde. Deutschland wäre dann noch stärker als bisher darauf angewiesen, dass andere Nachrichtendienste uns mit ihren Informationsquellen unterstützen oder vor Gefährdungen warnen.“ Überhaupt stamme etwa die Hälfte der nachrichtendienstlich gewonnenen Informationen aus der technischen Aufklärung, sagte der Ex-Präsident dem RND.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 14. und 15. Januar über eine Verfassungsbeschwerde von Medienorganisationen und Journalisten. Nach Auffassung der Kläger legalisiert das 2017 in Kraft getretene neue BND-Gesetz globale Massenüberwachung. Der BND könne im Ausland praktisch schrankenlos Telefonate abhören und den Internetverkehr auswerten. Das Urteil wird später verkündet.

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