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FDP-Fraktion: „Deutschland muss zurück in den rechtlichen Normalzustand“

Die erneute Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Trag­weite wurde Ende August vom Bundes­tag beschlossen.

Die erneute Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Trag­weite wurde Ende August vom Bundes­tag beschlossen.

Berlin. Die FDP-Bundes­tags­fraktion fordert ein Ende der epidemischen Lage von nationaler Trag­weite. Der Parlamentarische Geschäfts­führer Marco Busch­mann sagte dem Redaktions­Netz­werk Deutsch­land (RND): „Deutsch­land muss zurück in den rechtlichen Normal­zustand und damit raus aus der epidemischen Lage von nationaler Trag­weite.“ Das gebiete das Rechts­staats- und Demo­kratie­prinzip, so der FDP-Politiker.

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„Daher wird eine zentrale Gesetzes­initiative der nächsten Legislatur­periode sein, ein entsprechendes Ausstiegs­gesetz vorzubereiten. Es muss das chaotische Knäuel der Corona-Regelungen neu regeln“, erklärte Busch­mann. „Den Akteuren im Gesund­heits­wesen muss es finanzielle Sicherheit für die Corona-Lasten gewähren. Den Bürgern muss es garantieren, dass die Sonder­rechte zugunsten der Regierung und zulasten der Volks­vertretung enden.“

Busch­mann sagte dem RND: „Vor allen aber müssen die tiefgreifenden, pauschalen und unbestimmten Eingriffs­ermäch­tigungen in die Grund­rechte der Menschen enden. Wir besitzen heute genug Wissen über Corona, um sinn­volle Maß­nahmen in rechts­staatlich saubere Regeln zu gießen. Ein solches Gesetz zur Aufhebung der epidemischen Lage ist für unsere Identität als frei­heit­licher Rechts­staat zentral, deshalb wird es ein fundamentales Anliegen der Freien Demokraten bleiben. Das sollte jeder wissen.“

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Epidemische Lage gilt vorerst bis Ende November

Die epidemische Lage von nationaler Trag­weite muss vom Bundes­tag beschlossen werden und gilt immer für drei Monate. Ohne erneute Bestätigung des Parlaments läuft sie aus. Das letzte Mal wurde Ende August darüber abgestimmt. Die Sonder­lage gilt damit vorerst bis Ende November.

Auf der festgestellten Lage basieren unter anderem Länder­verord­nungen zu Maß­nahmen wie Masken­pflicht oder Kontakt­beschrän­kungen. Der Bund kann zudem bestimmte Verordnungen wie zur Impf­stoff­beschaffung ohne Zustimmung des Bundes­rats erlassen.

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