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Fehler bei Bußgeld-Katalog: Grüne fordern Entschuldigung von Scheuer

Wieder einmal im Zentrum massiver Kritik: Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Wieder einmal im Zentrum massiver Kritik: Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Hannover. Die Grünen haben Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) aufgefordert, sich dafür zu entschuldigen, die neuen Bußgeld-Regeln für Geschwindigkeitsübertretungen durch einen Formfehler zu Fall gebracht zu haben.

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”Der Verkehrsminister sollte sich als allererstes für den Fehler entschuldigen. Das wäre angemessener als die Gelegenheit für populistische Kampagnen für Raser zu nutzen”, sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Oliver Krischer dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

“Dass diese Verordnung wegen eines Formfehlers unwirksam wird, ist ein absolutes Unding. Die Regierung hat hier ihrer Sorgfaltspflicht nicht genüge getan. Das ist umso schlimmer, als es vor zehn Jahren bereits einen ähnlichen Fall gab.”

Krischer sagte weiter: “Es ist dummdreist, dass Andreas Scheuer nun versucht, die geplante Neuregelung, die ihm nicht gepasst hat, inhaltlich zu verändern. Er darf sich nicht wundern, wenn man ihm unterstellt, den Formfehler bewusst gemacht zu haben.

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FDP-Kritik: Viel PR-Orientierung, in der Substanz große Mängel”

Auch aus der FDP gab es harsche Kritik an Scheuer. “Das StVO-Debakel ist bezeichnend für die Arbeit von Verkehrsminister Scheuer: Viel PR-Orientierung, in der Substanz große Mängel”, sagte der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. “Bei einem so wichtigen Vorhaben wie der Straßenverkehrsordnung muss die juristische Prüfung umfassend erfolgen, nun haben wir rechtliches Chaos für Verkehrsteilnehmer und Behörden.”

Wegen eines Formfehlers in der Eingangsformel der neuen StVO sind neue und schärfere Regeln für Fahrverbote bei zu schnellem Fahren von den Ländern vorerst außer Vollzug gesetzt worden. Das Justizministerium sieht für den Fehler das Verkehrsministerium in der Verantwortung, Scheuer wies Kritik zurück.

Luksic sagte, durch die ohne Not verschärften Regeln bei Geschwindigkeitsübertretungen drohe eine nie da gewesene “Führerscheinfalle”. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zeige, dass durch die alte StVO in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt rund 450.000 Fahrverbote verhängt wurden.

Nach den neuen Regeln würde sich die Zahl der Fahrverbote mehr als verdreifachen, bezogen auf alte Zahlen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. “Es ist jetzt an Minister Scheuer schnell zu handeln und seine Fehler auszubügeln”, so Luksic.

Scheuer will mit den Ländern darüber verhandeln, dass schärfere Regelungen über Fahrverbote bei zu schnellem Fahren wieder rückgängig gemacht werden. Dies ist unter den Ländern allerdings umstritten. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Gewerkschaft der Polizei warnen davor, die verschärften Regeln für Raser wieder zurückzunehmen.

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Niedersachsen will neuen Bußgeldkatalog umsetzen

Auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sprach sich für die schärferen Regeln ausgesprochen. “Raserei ist Todesursache Nummer eins auf unseren Straßen. Wir sollten uns dem Wohle unserer Bevölkerung verpflichten und nicht dem einiger lauter Lobbyisten”, wird der SPD-Politiker in einer Mitteilung des Ministeriums vom Freitag zitiert.

Pistorius erklärte, die entstandene Rechtsunsicherheit solle durch das Bundesverkehrsministerium schnellstmöglich beseitigt werden. Die fehlerhaften Vorschriften zur Änderung der Bußgeldkatalogverordnung sollten in unveränderter Form mit Behebung des Rechtsfehlers erneut erlassen werden.

Demnach sollten 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt reichen, um einen Monat Fahrverbot zu kassieren - außerorts 26 km/h. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die schärferen Regeln bei zu schnellem Fahren - die der Bundesrat ergänzt hatte - als unverhältnismäßig bezeichnet.

In Niedersachsen wird vorerst wieder der alte Katalog angewandt. Laufende Verfahren sind einem Sprecher des Innenministeriums zufolge angehalten. Offen ist die Frage, wie mit Autofahrern umzugehen ist, die bereits nach dem neuen Bußgeldkatalog bestraft wurden. Ordnungswidrigkeiten, die erst durch die Novelle geschaffen wurden - zum Beispiel ein Mindestabstand von 1,5 Metern für Autofahrer beim Überholen von Radfahrern -, können in Niedersachsen trotzdem geahndet werden.

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RND/vat/dpa

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