Ganztagsbetreuung für Grundschüler: Die Politik darf nicht zum Märchenerzähler werden
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Kommt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler?
© Quelle: dpa
Berlin. Kinder und Jugendliche müssen oberste Priorität haben. So war es in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie immer wieder zu hören. In der Praxis haben es die Familien oft anders erlebt.
Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt für die Politik gewesen, zu zeigen, dass sie es mit dem Vorrang für Kinder und Jugendliche ernst meint – auch außerhalb der Pandemie. Die große Koalition hatte sich nämlich zu Beginn der Legislaturperiode vorgenommen, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler zu schaffen. Ein wichtiges Vorhaben, das zu Recht weit oben auf dem Wunschzettel vieler Eltern steht, damit sie Job und Familie besser miteinander vereinbaren können.
Doch der Bundesrat hat jetzt den entsprechenden Gesetzentwurf gestoppt – und den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit besteht größte Gefahr, dass es vor der Wahl zu keiner Einigung mehr kommt – und dass nach der Wahl das monate- und jahrelange Gezerre weitergeht.
Jetzt müssen sowohl Bund als auch Länder prüfen, wo sie sich im Sinn einer Einigung noch bewegen können. Klar ist: Der Bund ist den Ländern weit entgegengekommen. Der Rechtsanspruch soll erst ab Sommer 2026 schrittweise eingeführt werden. Auf diese Weise hätten Länder und Kommunen ausreichend Zeit, die Einführung des Rechtsanspruchs vorzubereiten.
Und auch das finanzielle Angebot an die Länder kann sich sehen lassen: Der Bund will nicht nur 3,5 Milliarden Euro für Investitionen bereitstellen, sondern sich auch mit knapp einer Milliarde Euro jährlich an den laufenden Betriebskosten beteiligen.
Dem Bund bleibt jetzt nichts anderes übrig, als noch einmal zu überlegen, wie er sein Vorhaben für die Länder attraktiver machen kann. Den größeren Schritt müssen aber tatsächlich die Länder machen. Alle zusammen sind jetzt in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Eltern und Kinder Politiker nicht in erster Linie für Märchenerzähler halten.