Lieferkettengesetz nimmt konkrete Züge an: 65 Stellen für Kontrollbehörde

Kakaoproduktion in der Elfenbeinküste: Das Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Firmen die Einhaltung der Menschenrechte weltweit im Blick haben.

Kakaoproduktion in der Elfenbeinküste: Das Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Firmen die Einhaltung der Menschenrechte weltweit im Blick haben.

Berlin. Das geplante Lieferkettengesetz der großen Koalition nimmt konkrete Züge an, inklusive zusätzlicher Stellen und entsprechender Befugnisse für die Kontrollbehörde. Geplant sind 65 zusätzliche Stellen, für die „zusätzlichen Kontroll- und Überwachungspflichten der Bundesbehörden einschließlich der Ordnungswidrigkeitenverfahren“, heißt es im Referentenentwurf zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten aus dem Bundesarbeitsministerium, der sich in der Ressortabstimmung befindet und dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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Mit dem Gesetz sollen Firmen verpflichtet werden, etwas zu unternehmen, wenn es Missstände in Sachen Menschenrechte in ihrer Lieferkette gibt. Darauf hatten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) sich nach langem Ringen verständigt.

„Stellt das Unternehmen fest, dass die Verletzung einer geschützten Rechtsposition in seinem eigenen Geschäftsbereich oder seiner Lieferkette bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, hat es unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren“, heißt es im Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium.

Wie hoch werden die Bußgelder sein?

Heil hatte nach der Einigung Ende vergangener Woche von einem „historischen Durchbruch“ gesprochen und gesagt, das Lieferkettengesetz sei „ein Gesetz mit Zähnen“. Altmaier hatte lange vor zusätzlichen Belastungen für die Wirtschaft gewarnt, aber dem Kompromiss schließlich zugestimmt. Für die behördliche Durchsetzung und Kontrolle des Gesetzes ist laut Referentenentwurf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Es erhält entsprechende Betretensrechte bei den Unternehmen sowie das Recht Unterlagen zu prüfen. Die Behörde kann auch Personen laden.

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Im Gesetzentwurf ist von Zwangsgeldern bis zu 50.000 Euro die Rede. Die maximale Höhe der Bußgelder soll offenkundig noch in der Ressortabstimmung geklärt werden. Hierzu ist noch keine genaue Angabe im Referentenentwurf zu finden. Verstöße könnten „mit einer Geldbuße bis zu Z des im der Behördenentscheidung vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes des Unternehmens geahndet werden“, heißt es im Entwurf.

Ab einer bestimmten Höhe der Geldbuße sollen Unternehmen für bis zu drei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Auch diese Summe ist noch nicht beziffert. Vor der Entscheidung über den Ausschluss sei der Bewerber zu hören, wird im Gesetzentwurf angeführt.

Damit sich Firmen auf die neuen Vorgaben einstellen können, soll das Gesetz erst vom 1. Januar 2023 an gelten – und zwar für Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Ein Jahr später soll es dann auch für Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern gelten.

Die Kosten für den Staat belaufen sich laut Gesetzentwurf auf 5,28 Millionen Euro jährlich. „Für die Wirtschaft ergibt sich eine Steigerung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Höhe von rund 43,47 Mill. Euro“, heißt es im Referentenentwurf. Davon entfielen rund 15 Millionen Euro auf Bürokratiekosten.

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