Nach Razzia in Scholz-Ministerium: Wann Durchsuchungen erlaubt sind – und wann nicht

Wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen eine Spezialeinheit des Zolls hat es beim Bundesfinanzministerium für Finanzen eine Durchsuchung gegeben. Das BMF betonte, dass es keine Verdachtsfälle gegen seine Mitarbeiter gebe.

Wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen eine Spezialeinheit des Zolls hat es beim Bundesfinanzministerium für Finanzen eine Durchsuchung gegeben. Das BMF betonte, dass es keine Verdachtsfälle gegen seine Mitarbeiter gebe.

Die Geldwäsche-Durchsuchungen in zwei SPD-geführten Bundesministerien und daran geknüpfte Wahlkampfvorwürfe der Union sorgen für Kritik. Grund für die Aufregung sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Ermittelt wird gegen Mitarbeiter der FIU, einer Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls, die Scholz‘ Finanzministerium zugeordnet ist. Nach Darstellung des Justizministeriums allerdings waren der Staatsanwaltschaft Osnabrück die hier gesuchten Unterlagen bereits lange vor der Durchsuchung angeboten worden. Anlass für Spekulationen auf einen Wahlkampf-Hintergrund der Durchsuchungen 17 Tage vor der Bundestagswahl gab der Umstand, dass der Chef der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, Bernard Südbeck, ebenso CDU-Mitglied ist wie Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza. Der Sprecher der Ermittlungsbehörde wies die Spekulationen zurück.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Durchsuchungen

Wann spricht man von einer Durchsuchung, wann von einer Razzia?

Der juristische Begriff ist „Durchsuchung“. Der Begriff „Razzia“ ist ein umgangssprachlicher Begriff.

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Kann nur bei Verdächtigen durchsucht werden?

Nein. Die Strafprozessordnung sieht neben der „Durchsuchung bei Beschuldigten“, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft, auch die „Durchsuchung bei anderen Personen“ vor.

Können auch Behörden und Ministerien durchsucht werden?

Ja, es gibt hier keine Ausnahmen. Aber auch hier muss im Durchsuchungsbeschluss deutlich werden, ob gegen Mitarbeiter der Behörde ermittelt wird oder nicht.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine „Durchsuchung bei anderen Personen“ möglich?

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Es müssen handfeste Indizien dafür vorliegen, dass sich in den Räumen Beweismittel für ein Ermittlungsverfahren befinden. Bloße Vermutungen genügen nicht. Durchsuchungen sind auch bei Ermittlungen wegen leichter Straftaten wie Diebstahl oder Beleidigung möglich.

Warum sind die Anforderungen an eine Durchsuchung so niedrig?

Grund dafür ist vermutlich, dass die Durchsuchung ein altes Ermittlungsinstrument ist und schon immer zum Instrumentarium von Polizei und Staatsanwaltschaft gehört hat. Wenn die Durchsuchung heute gesetzlich eingeführt würde, wären die Anforderungen sicher strenger, da gerade bei Privatwohnungen ein schwerer Eingriff in die persönliche Sphäre vorliegt.

Wer entscheidet über eine Durchsuchung?

Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag. Entscheiden muss dann grundsätzlich ein Richter am örtlich zuständigen Amtsgericht.

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Wie unabhängig ist die Justiz?

Richter sind unabhängig. Staatsanwälte sind nicht unabhängig, sondern in die Hierarchie ihrer Behörde eingebunden.

Was sagt das Grundgesetz?

„Die Wohnung ist unverletzlich“, heißt es in Artikel 13. Allerdings werden Durchsuchungen ausdrücklich zugelassen. Daraus folgt: Es gilt wie stets bei Grundrechtseingriffen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Eine Durchsuchung darf nur angeordnet werden, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist. Demnach ist eine Durchsuchung rechtswidrig, wenn das Beweismittel auch durch bloße Nachfrage beim Inhaber der Räume erlangt werden könnte.

Können sich Betroffene mit Rechtsmitteln gegen eine Durchsuchung wehren?

Da eine Durchsuchung dem Betroffenen nicht angekündigt wird, kann er sich vorher nicht dagegen wehren. Er ist auf eine sorgfältige Prüfung durch den Richter angewiesen, der die Durchsuchung anordnet. Nach der Durchsuchung kann der Betroffene eine Beschwerde einlegen, zum Beispiel mit dem Argument, dass die Durchsuchung unverhältnismäßig war, weil der Betroffene das Beweismittel auf Anfrage auch freiwillig herausgegeben hätte.

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Was muss die Staatsanwaltschaft bei ihrer Pressearbeit beachten?

Sie muss Vorverurteilungen vermeiden und die Unschuldsvermutung beachten. Bei Maßnahmen gegen Nichtbeschuldigte muss sie den Eindruck vermeiden, dass gegen diese ermittelt wird. Der Betroffene kann auch gegen eine unzulässig stigmatisierende Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen.

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