Nähe zur Neuen Rechten: Verfassungsschutz stuft Institut für Staatspolitik als rechtsextrem ein

Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft Institut für Staatspolitik als rechtsextrem ein.

Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft Institut für Staatspolitik als rechtsextrem ein.

Schnellroda. Der Verfassungsschutz hat das im Süden von Sachsen-Anhalt ansässige Institut für Staatspolitik als „gesichert“ rechtsextreme Gruppierung eingestuft. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Bericht des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzes für 2020 hervor. Der Verein vertrete „rassistische und biologistische Sichtweisen“ und sei ein „geistiges Gravitationszentrum“ der Neuen Rechten in ganz Deutschland. Zunächst hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet.

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Die Einrichtung des Verlegers Götz Kubitschek zählt laut Verfassungsschutz zum Netzwerk der Neuen Rechten, in dem rechtsextreme bis rechtskonservative Kräfte verortet werden. In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, bereits Ende 2020 die Bedeutung des Instituts für die Neue Rechte umschrieben: „Sie operiert arbeitsteilig, wobei viele Fäden beim Institut für Staatspolitik in Schnellroda zusammenlaufen.“

Institut richtet sich gegen demokratische Grundordnung

Den Wesenskern der Ideologie des Instituts stellten fremdenfeindliche und völkische Elemente dar, teilte der Landesverfassungsschutz mit. Allerdings seien die rassistischen Ansichten in „geringerem Ausmaß“ als bei anderen rechtsextremistischen Bestrebungen ausgeprägt. Trotzdem richte sich das Institut letztlich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es in dem Bericht.

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Das Institut äußerte sich am Dienstag zunächst nicht zu der Einschätzung des Verfassungsschutzes. Als die Einrichtung 2020 zum Beobachtungsfall des Bundesverfassungsschutzes erklärt wurde, schrieb Institutsgründer Kubitschek: „Jahrelang haben wir transparent gearbeitet, haben das getan, was man „Gesicht zeigen“ nennt - eine komplett ausgelutschte Sache. Diese Transparenz (..) hat unsere behördliche Kriminalisierung nicht verhindert.“ Daher sei nun Schluss mit der Transparenz. „Sollen die sich halt Mühe geben.“

Der „Flügel“ der AfD im Spektrum der Neuen Rechten

Teil des Spektrums der Neuen Rechten ist laut Verfassungsschutzpräsident Haldenwang auch der sogenannte Flügel der AfD, dessen Vertreter häufig an Veranstaltungen des Instituts teilgenommen hatten. Dieses „Personennetzwerk“ habe sich zwar formell aufgelöst, es wirke aber im Hintergrund weiter. Die Anhänger seien zwar inzwischen etwas zurückhaltender in ihren öffentlichen Äußerungen. „Wir können aber auch wahrnehmen, was außerhalb der Öffentlichkeit gesprochen wird“, hatte Haldenwang Ende 2020 gesagt.

Durch die Einstufung des Instituts darf Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz das Institut mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. Das ist laut Landesrecht nur möglich, wenn dem Verfassungsschutz genügend Anhaltspunkte vorliegen, dass dem Verein verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.

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RND/dpa

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