Neuer Verkehrs-Bußgeldkatalog: Stillstand zwischen Ländern und Bund

Eine Blitzsäule mit kombinierter Überwachung von Rotlicht und Geschwindigkeit steht an einer Ampelkreuzung in der Nürnberger Innenstadt.

Eine Blitzsäule mit kombinierter Überwachung von Rotlicht und Geschwindigkeit steht an einer Ampelkreuzung in der Nürnberger Innenstadt.

Berlin. Notorische Temposünder freut’s, Radfahrer und Fußgänger werden weiter nahezu sanktionslos bedrängt: Die Posse um die mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) einhergehende Verschärfung des Bußgeldkatalogs geht in diesem Jahr weiter.

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Der Ausgang des Streits zwischen Bundesländern und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist ungewiss.

Hintergrund ist ein juristischer Formfehler, der es notwendig machte, die seit 28. April vergangenen Jahres geltende, angepasste StVO samt höherer Bußgelder und Strafen für Raser in Teilen wieder außer Kraft zu setzen.

Bußgeldkatalog: Welche Regeln gelten?

Seitdem herrscht bei Verkehrsteilnehmern, Polizei und Ordnungsbehörden vielfach Verunsicherung. Folge: Die Behörden gaben bundesweit Tausende wegen Regelverstößen eingezogene Führerscheine wieder zurück – und warten ab.

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Eigentlich ging es in der jüngsten StVO-Novelle durch den Bundesrat um Verbesserungen des Schutzes von Radfahrern und Fußgängern – etwa durch Halteverbote auf Radschutzstreifen, Anordnung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw oder die Einführung des Mindestabstands beim Überholen von Radfahrern.

Rasern droht Führerscheinentzug

Doch neben höheren Bußgeldern für Verstöße beim Halten oder Parken auf Fuß- oder Radwegen hatten sich die Länder auch auf teilweise drastische Erhöhungen bei Geschwindigkeitsverstößen geeinigt:

  • Inner- und außerorts verdoppeln sich die möglichen Bußgelder bis zur Überschreitung um 20 Stundenkilometer (km/h).
  • Wer 10 km/h zu schnell fährt, dem drohen innerorts 30 Euro Bußgeld, bis 15 km/h 50 Euro und bis 20 km/h 70 Euro.
  • Außerorts werden die Bußgelder nach diesem Schema auf 20, 40 und 60 Euro angehoben.
  • Ab 21 km/h zu schnell droht Autofahrern innerorts neben 80 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg zusätzlich ein Monat Fahrverbot.
  • Außerorts gilt die Marke von 26 km/h zu viel – und schon beim ersten Mal kann der Führerschein für einen Monat weg sein.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf der jüngsten CSU-Klausur.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf der jüngsten CSU-Klausur.

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Scheuer hält Führerscheinentzug für unverhältnismäßig

Bundesverkehrsminister Scheuer hatte nie einen Hehl daraus gemacht, dass er die Verschärfungen bis zum Führerscheinentzug beim erstmaligen Verstoß für unverhältnismäßig hält. Kein Wunder, dass es nach dem Entdecken des Formfehler im von seinem Ministerium erarbeiteten Bußgeldkatalog argwöhnische Kommentare hagelte.

Eigentlich könnte die Lösung einfach sein: Das Ministerium ergänzt den Katalog um den versäumten Rechtshinweis, und die Länder verabschieden den bereits einmal beschlossenen Inhalt ein zweites Mal. Doch die Lage ist inzwischen verfahren.

Scheuer will partout die Verschärfungen für Temposünder rausnehmen und erhält dafür Unterstützung der unionsgeführten Länder.

Grüne bestehen auf Anhebung der Strafen

Das Ministerium hält „eine Verschärfung der Fahrverbotsregeln für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- und außerorts nur für spezielle Gefahrenbereiche für sinnvoll und verhältnismäßig“, schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger (CDU) dem Vorsitzenden des Bundestags-Verkehrsausschusses, Cem Özdemir (Grüne), in einem Bericht, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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Länder mit Grünen-Beteiligung bestehen jedoch auf die empfindliche Anhebung der Strafen. Sämtliche Kompromissvorschläge scheiterten im vergangenen Jahr. Im Bundesjustizministerium wird auf das Scheuer-Ressort verwiesen. Dort heißt es, man arbeite an der Sache.

Wirklich?

Die frische Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder, die Bremer Senatorin Maike Schaefer (Grüne), scheint schon Tage nach ihrer Amtsübernahme auf Bundesebene am 1. Januar zu resignieren: „Ich weiß nicht, ob wir bis zur Bundestagswahl im September 2021 die Kuh vom Eis bekommen.“

Maike Schaefer (Grüne), Bremer Bürgermeisterin sowie Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, ist Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder.

Maike Schaefer (Grüne), Bremer Bürgermeisterin sowie Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, ist Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder.

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FDP kritisiert Grundsatzdebatte

Die CDU-regierten Länder hätten in der Frage mit dem „Kopf durch die Wand“ gewollt und blockierten nun eine Verständigung. „Ich sehe da im Moment keine Bewegung“, so Schaefer.

FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic beobachtet die Dissonanzen zwischen Union und Grünen im Bundesrat aufmerksam. „Offensichtlich hat sich die Debatte um die Fahrverbote zur Grundsatzdiskussion rund um den Autoverkehr entwickelt.“

Stefan Gelbhaar, der für die Grünen im Verkehrsausschuss sitzt, bezeichnet das Verhalten der Union als „Desaster“ für die Sicherheit des Radverkehrs. „Wer illegal auf Radschutzstreifen hält, muss statt 70 bis 100 Euro seit über einem halben Jahr exakt null Euro bezahlen. Von den Verbesserungen für den Radverkehr, die Scheuer groß angekündigt hat, bleibt so fast nichts übrig.“ Währenddessen würden immer mehr Radfahrende im Straßenverkehr getötet.

SPD-Verkehrspolitikerin Kirsten Lühmann kritisiert dagegen Gelbhaars Partei. „Insbesondere die Grünen beharren auf Maximalforderungen, mit rein parteipolitischem Taktieren retten wir kein einziges Menschenleben.“ Aber auch sie meint: „Wir brauchen dringend Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die sich am deutlich höheren europäischen Niveau orientieren, um wirklich abschreckend zu wirken.“

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ADAC regt Teil-Inkrafttreten des Bußgeldkatalogs an

Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC, hält dagegen: „Wenn Geschwindigkeitsverstöße bis 20 km/h Überschreitung ohne Eintrag in Flensburg bleiben, weil sie als wenig sicherheitsrelevant gewertet werden, kann nicht bei 1 km/h mehr ein Regelfahrverbot vorgesehen werden.“

Und Geldbußen bis 2000 Euro, so Schäpe, seien nach geltender Rechtslage bei vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstößen möglich und würden heute – bei Feststellung der Voraussetzungen – von den Behörden und Gerichten auch verhängt, ohne dass es für diese Extremfälle einer Gesetzesänderung bedarf.

Der ADAC regt an, dass zunächst jene Teile des Bußgeldkatalogs umgesetzt werden, bei denen Einigkeit herzustellen ist. „Damit werden Unsicherheiten über geltende Regeln beseitigt“, sagt ADAC-Jurist Schäpe. „Immerhin konnten Bund und Länder zuletzt in vielen Punkten eine Einigung erzielen, die die Verkehrssicherheit erhöhen und schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger stärker schützen sollen.“


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