Paragraf 219a: Buschmann verteidigt Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Kritik aus der Union an der geplanten Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zurückgewiesen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Kritik aus der Union an der geplanten Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zurückgewiesen.

Osnabrück, Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Kritik aus der Union an der geplanten Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zurückgewiesen.

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„Niemand muss sich Sorgen machen, dass künftig in gleicher Weise für einen Schwangerschaftsabbruch geworben werden kann wie für einen Schokoriegel oder eine Urlaubsreise. Das wird nicht passieren“, sagte Buschmann der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). Anpreisende Werbung sei bereits durch das ärztliche Berufsrecht ausgeschlossen.

Sachliche Informationen im Internet

Er wolle, dass Frauen sachliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten einfach im Internet bekommen könnten. Nach derzeit geltender Rechtslage müssten Ärzte mit einem Ermittlungsverfahren gegen sich rechnen, wenn sie auf ihrer Internetseite darüber informieren, welche Methoden sie anwenden und was fachlich dafür oder dagegen spricht.

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„Das passt nicht mehr in unsere Zeit“, sagte Buschmann. Es sei durch die vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung weiterhin gewährleistet, dass Frauen unabhängig von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt über die Bedeutung des Eingriffs informiert würden.

Teile der Union befürchten, dass mit der Streichung des Paragrafen 219a offen für Abtreibungen geworben werden könnte und dies eine „Banalisierung“ des Eingriffs bedeuten könnte.

RND/epd

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