So wird der Mindestlohn für Azubis geregelt
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/PXJU46QLLG56LIYNW47PHDFPCM.jpg)
Was steht einem Lehrling mindestens an Lohn zu?
© Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa
Berlin. Das Berufsbildungsgesetz wurde im Hinblick auf den Mindestlohn für Auszubildende überarbeitet. Hier die wichtigsten Eckpunkte in Fragen und Antworten.
Was ist die Mindestausbildungsvergütung – und wie hoch soll sie ausfallen?
Es handelt sich um einen Mindestlohn für Auszubildende: Im Gesetzentwurf ist er ab 2020 für das erste Lehrjahr auf 515 Euro festgelegt. Ab dem Jahr 2021 sollen es 550 Euro, ab 2022 585 Euro und ab 2023 620 Euro im ersten Lehrjahr sein – entscheidend ist dabei jeweils, in welchem Jahr die Ausbildung begonnen wurde. Im zweiten und dritten Lehrjahr soll es gestaffelte Erhöhungen geben. Ab 2024 soll der Azubi-Mindestlohn jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst werden.
Bekommen jetzt alle Auszubildenden diesen Mindestlohn?
Nein. Erstens gilt: Die meisten bekommen mehr. Der Mindestlohn ist eine Untergrenze – der große Teil der Auszubildenden hat ohnehin höhere Löhne. Zweitens gilt aber auch: Wenn es gültige Tarifverträge gibt, die unter der Mindestvergütung liegen, dann wird der Tariflohn gezahlt. Es liegt aber nahe, dass die Gewerkschaften solche Tarifverträge spätestens nach einer Übergangsphase nicht mehr neu abschließen werden.
Wer wird von der Mindestvergütung besonders profitieren?
Vorteile haben diejenigen, die bislang außerhalb von Tarifverträgen oder in kleinen Betrieben eine sehr geringe Vergütung bekommen. Das ist vor allem in Ostdeutschland der Fall. Dort verdienen etwa Fleischerlehrlinge und angehende Friseure vielfach deutlich weniger, als bei der neuen Mindestvergütung vorgesehen.
Warum wurde über die Mindestausbildungsvergütung so lange gerungen?
Die Mindestausbildungsvergütung wurde auf Drängen der SPD im Koalitionsvertrag verankert – allerdings ohne die Höhe festzulegen. Die Sozialdemokraten bevorzugten ein Modell des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), das 630 Euro Azubi-Mindestlohn und regelmäßige Erhöhungen vorsah. Dies war auch den in der SPD mittlerweile mächtigen Jusos wichtig. Bildungsministerin Anja Karliczek und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (beide CDU) fürchteten dagegen zu große Belastungen für die Wirtschaft – und den Wegfall von Ausbildungsplätzen. Karliczek hatte ursprünglich einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die Mindestvergütung für Auszubildende an das Schüler-Bafög gekoppelt worden wäre. Das fand die SPD inakzeptabel.
Wie kam es dann endlich zur Einigung?
Als Union und SPD nicht auf einen Nenner kamen, nahmen sich die Sozialpartner des Themas an. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und DGB-Chef Reiner Hoffmann unterbreiteten der Regierung einen Vorschlag zur Höhe des Azubi-Mindestlohns und leisteten damit entscheidende Vorarbeit. Danach wurde allerdings noch um Details gerungen – jedenfalls ließ das Bildungsministerium sich weiter Zeit, bis es nun endlich seinen Entwurf vorlegte.
Sind jetzt alle zufrieden?
Nein. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert das Vorhaben als einen „schweren Eingriff in die gelebte Betriebs- und Tarifautonomie“. Und auch Wirtschaftsflügel der Union warnt, die Mindestvergütung könne dazu führen, dass Unternehmen weniger ausbilden. Gleichzeitig gilt: Die politische Kompromisssuche war so schwierig, dass die Höhe der Mindestvergütung nicht noch einmal angetastet werden dürfte.
Was wird in der Novelle des Berufsbildungsgesetzes noch geregelt?
Zusätzlich zu den in Deutschland gängigen Titeln soll es neue Abschlussbezeichnungen geben. Der Meister etwa soll sich künftig auch „Bachelor Professional“ nennen dürfen. Dadurch werde die internationale Anschlussfähigkeit erhöht, heißt es.
RND/Tobias Peter