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Verfassungsklage gegen BND: Dienst wohl an Grundrechte gebunden

Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts, (l-r) Yvonne Ott, Susanne Baer, Johannes Masing, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats, Andreas L. Paulus, Gabriele Britz und Josef Christ, eröffnet die mündliche Verhandlung über die Überwachungsbefugnisse des BND im Ausland.

Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts, (l-r) Yvonne Ott, Susanne Baer, Johannes Masing, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats, Andreas L. Paulus, Gabriele Britz und Josef Christ, eröffnet die mündliche Verhandlung über die Überwachungsbefugnisse des BND im Ausland.

Karlsruhe. Ausländer können sich wohl weltweit gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND) auf deutsche Grundrechte berufen. Das zeichnet sich nach der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum novellierten BND-Gesetz ab.

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Durch den amerikanischen Whistleblower Edward Snowden wurde 2013 bekannt, wie Geheimdienste systematisch mit Hilfe von Suchbegriffen international den Telefon-, Email- und SMS-Verkehr überwachen und auswerten. Bald wurde deutlich, dass auch der BND im Ausland ähnlich agiert.

2016 schuf die Bundesregierung im BND-Gesetz eine gesetzliche Grundlage für die Auslandsaufklärung des BND. Mit Hilfe von Filtern sollten Deutsche und teilweise auch EU-Bürger vor der BND-Ausspähung geschützt werden. Für sonstige Ausländer war aber kaum Schutz vorgesehen. So darf der BND nun offiziell die Kommunikation von Ausländern weltweit abhören und überwachen. Und er darf Kommunikation auch im Auftrag befreundeter Dienste überwachen.

Hiergegen klagten sieben internationale Journalisten und die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG). „Die weltweite Überwachung des BND schüchtert Journalisten ein“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr in Karlsruhe.

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Überwachung nach Ansicht der Bundesregierung notwendig

Für die Bundesregierung verteidigte Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) das Gesetz. Die Auslandsaufklärung des BND sei erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung zu sichern. Nur dank der Informationen des BND könne sie sich ein eigenes Bild von internationalen Krisenherden wie in Libyen machen. Der BND schütze auch die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen und helfe beim Schutz gegen internationalen Terrorismus.

Im Mittelpunkt des Karlsruher Verfahrens steht die Frage, ob sich ausländische Kläger wirklich auf deutsche Grundrechte berufen können. Für Rechtsprofesser Matthias Bäcker, der „Reporter ohne Grenzen“ vertritt, ist die Sache klar: „Der BND ist eine deutsche Behörde und deshalb an deutsches Recht gebunden, egal wo er handelt“.

Klage hat wohl Aussicht auf Erfolg

Rechtsprofessor Joachim Wieland, der die Regierung in Karlsruhe vertrat, differenzierte: Der BND sei zwar auch im Ausland an Grundrechte gebunden. Das führe aber nicht dazu, dass Ausländer sich beim Bundesverfassungsgericht auf diese Grundrechte berufen können. Doch damit wird die Bundesregierung in Karlsruhe wohl nicht durchkommen. „Das nimmt den Grundrechten doch ihre Substanz, wenn man sich persönlich gar nicht auf sie berufen kann“, sagte Verfassungsrichter Johannes Masing, der das Urteil vorbereitet.

Wieland warnte: „Wenn sich weltweit jeder auf deutsche Grundrechte berufen kann, dann gelte das auch bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, so Wieland, „auch könne jeder im Ausland Asyl beantragen, wenn er in eine deutsche Botschaft gelangt, er muss gar nicht mehr nach Deutschland kommen“.

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Im zweiten Teil der Verhandlung wollte sich das Bundesverfassungsgericht das BND-Gesetz und die Praxis des BND genauer anschauen. Auch wenn deutsche Grundrechte gelten, ist die Auslandsüberwachung durch den BND nicht per se verboten, sie müsste aber verhältnismäßig sein.

Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.

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