Verschärftes Abtreibungsrecht: Polen muss gerichtliche Fragen beantworten
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Demonstranten im Oktober 2020 bei einem Streik nach einem Aufruf der Organisation "Allpolnischer Frauenstreik". Im Streit um eine deutliche Verschärfung des Abtreibungsverbots hatte die polnische Frauenbewegung zu einem landesweiten Streik aufgerufen.
© Quelle: Czarek Sokolowski/AP/dpa
Straßburg. Polen muss sich wegen der Verschärfung seines Abtreibungsrechts den Fragen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde Polen bereits am Montag über zwölf Beschwerden in Straßburg in Kenntnis gesetzt. Im Oktober hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist.
Die polnische Regierung muss nun bis Mitte September Antworten liefern. Die Fälle werden vorrangig behandelt. Insgesamt gingen laut Gericht bereits über 1000 Beschwerden gegen die neuen Abtreibungsregelungen in Polen ein.
Das neue Abtreibungsrecht hat Regeln verschärft, die ohnehin zu den strengsten in Europa gehörten. Zuvor war ein Abbruch in Polen legal, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet, Ergebnis einer Vergewaltigung ist oder wenn das Ungeborene schwere Fehlbildungen aufweist.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.
RND/dpa