Zu wenig Transparenz? Kritik an Umgang mit SMS von Ursula von der Leyen
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
© Quelle: imago images/Le Pictorium
Brüssel. Die Europäische Bürgerbeauftragte hat die EU-Kommission von Präsidentin Ursula von der Leyen scharf für ihren intransparenten Umgang mit SMS-Nachrichten in Zusammenhang mit Impfstoff-Käufen in Milliardenhöhe gerügt. Sie sprach von einem Missstand in der Verwaltungstätigkeit und forderte Aufklärung. Die „Erwartungen an die Transparenz- und Verwaltungsstandards der Kommission“ seien nicht erfüllt worden, sagte Ombudsfrau Emily O‘Reilly am Freitag in Brüssel.
Pikant ist der Fall auch deshalb, weil der Umgang mit Handy-Daten der CDU-Politikerin schon einmal in der Kritik stand. Noch in ihrer Zeit als Verteidigungsministerin wurden die Daten auf einem ihrer Handys gelöscht. Das Verteidigungsministerium begründete die Handy-Löschung 2019 mit einem „Sicherheitsvorkommnis“. Kritiker monierten, dass dadurch Beweise in der Berateraffäre verloren gegangen seien, in der es um Vorwürfe von unkorrekter Auftragsvergabe bis zu Vetternwirtschaft ging.
O‘Reilly: EU-Kommission hält unrechtmäßig Informationen zurück
Im aktuellen Fall geht es um einen Deal über bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer vom Frühjahr 2021. Das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die „New York Times“ berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für das Geschäft entscheidend. Der Journalist Alexander Fanta von netzpolitik.org stellte daraufhin eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz der EU bei der EU-Kommission. Diese wies die Anfrage jedoch ab.
Nach Angaben der Ombudsstelle antwortete die EU-Kommission dem Journalisten, die Textnachrichten seien nicht registriert worden. Jedoch habe die Behörde von der Leyens Kabinett nicht ausdrücklich darum gebeten, nach SMS zu suchen - sondern nur nach Dokumenten, die die Registrierungskriterien erfüllen. SMS gehören nicht dazu.
Es sei also gar nicht erst versucht worden, herauszufinden, ob SMS existierten, sagte O‘Reilly. Sie betonte: „Nicht alle Textnachrichten müssen registriert werden, aber sie fallen eindeutig unter das EU-Transparenzgesetz. Daher sollten relevante Textnachrichten erfasst werden.“ Für das Recht auf Zugang zu EU-Dokumenten sei der Inhalt entscheidend - nicht das Gerät oder die Form. „Die EU-Verwaltung muss ihre Praxis der Dokumentenregistrierung aktualisieren.“ Die EU-Kommission müsse von der Leyens Kabinett darum bitten, erneut nach den SMS zu suchen. Falls sie auftauchten, solle geprüft werden, ob sie die Kriterien erfüllen, freigegeben zu werden.
RND/dpa