Erhöhung auf 12 Euro beschlossen

So geht es weiter mit dem gesetzlichen Mindestlohn

Die Bundesregierung will den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen.

Die Bundesregierung will den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen.

Berlin. „Der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltende Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht“, hieß es im Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Damit wird ein zentrales Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) umgesetzt – der höhere Mindestlohn war ein Eckpfeiler seiner Wahlkampagne. Scholz legte in den Koalitionsverhandlungen größten Wert darauf, dass die Erhöhung im ersten Jahr seiner Regierung erfolgt.

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Wie begründet die Regierung die Erhöhung?

Die Bundesregierung führt im Wesentlichen drei Argumente für die Erhöhung des Mindestlohns an. Der deutsche Mindestlohn falle – gemessen am mittleren Einkommen im Land – im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich gering aus, heißt es erstens im Gesetzentwurf.

„Steigende Lebenshaltungs-, insbesondere auch Wohnkosten, stellen zudem die Geeignetheit des Mindestlohns, auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung die Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage gewährleisten zu können, infrage“, wird zweitens ausgeführt. Drittens sei die Erhöhung nötig, damit Menschen, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, später von ihrer Rente leben könnten.

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Was ist das Ungewöhnliche an dieser Mindestlohnerhöhung?

Da ist zum einen der große Sprung auf 12 Euro: Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro die Stunde. Zum 1. Juli 2022 steigt er planmäßig auf 10,45 Euro. Wenn der Mindestlohn dann nur wenige Monate später auf 12 Euro erhöht wird, liegt ein wesentlicher Unterschied im Verfahren: Normalerweise ist die Mindestlohnkommission, in der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Wissenschaftler vertreten sind, zuständig. Jetzt greift die Politik, entgegen den bisher geltenden Regeln, ein.

Mindestlohn von 12 Euro: Arbeitgeberverbände lehnen staatliche Festsetzung ab

Der Mindestlohn könnte zum 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden, doch die Arbeitgeber fordern Nachbesserungen.

Wie viele Menschen bekommen mehr Geld? Was kostet die Erhöhung?

Laut Gesetzentwurf werden etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Erhöhung profitieren – bei den betroffenen Arbeitgebern werde es zu höheren Lohnkosten von geschätzt rund 1,63 Milliarden Euro schon im Jahr 2022 kommen. Hinzu kommen gestiegene Bürokratiekosten.

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Durch den höheren Mindestlohn entsteht auch bei Tariflöhnen, die knapp über der Marke liegen, ein Druck hin zu Erhöhungen. Im Übrigen gilt: Der Mindestlohn dürfte auch zu Preiserhöhungen führen. Vereinfacht gesagt: Wenn derjenige, der am Grill steht, einen höheren Stundenlohn bekommt, wird der Burger auch teurer.

Was ist der Kernkritikpunkt der Arbeitgeber am geplanten Gesetz?

Die Arbeitgeber kritisieren, der staatliche Eingriff untergrabe das Vertrauen in die bisherige Form der Mindestlohnfindung, die Tarifautonomie werde massiv beschädigt. „Was der angemessene Lohn für Arbeit ist, darauf haben in unserer Wirtschaftsordnung bisher Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Sozialpartner in tarifautonomen Vereinbarungen die Antwort gefunden“, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zum Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium.

Darüber hinaus komme die starke Erhöhung des Mindestlohns wegen der Krise durch Corona zu einer denkbar ungünstigen Zeit.

Wie geht es weiter mit der Mindestlohnkommission?

Für künftige Erhöhungen des Mindestlohns soll wieder die Kommission zuständig sein. Der einmalige Schritt des Gesetzgebers sei nötig, weil er in der Mindestlohnkommission nicht zeitnah zu bewerkstelligen gewesen sei, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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„Danach soll die Mindestlohnkommission weiterarbeiten und sich im geübten Verfahren über die nächsten Erhöhungsschritte einigen“, fügte er hinzu. Wie aus Arbeitgeberkreisen zu hören ist, komme – bei allem Unmut – ein Ausstieg aus der Mindestlohnkommission nicht infrage. Denn dieser würde nur einen Einflussverlust der Arbeitgeber bedeuten, heißt es.

Was ändert sich noch?

Zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns soll die Verdienstobergrenze für Minijobs am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro steigen. Dies hat die FDP in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Die Idee dahinter: Minijobgrenze und Mindestlohn sollen in einem stabilen Verhältnis zueinander stehen. Künftig soll sich die Minijobgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren.

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