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Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Haft für Amnesty-Chef war unrechtmäßig: Gericht verurteilt Türkei zu Tausenden Euro Schadensersatz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Brüssel, Straßburg. Der ehemalige Vorsitzende von Amnesty International in der Türkei, Taner Kilic, wurde laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Land unrechtmäßig eingesperrt. Es habe keinen haltbaren Verdacht gegen ihn gegeben, urteilte der EGMR am Dienstag in Straßburg. Die Türkei müsse Kilic 24.500 Euro Schadenersatz und 10.000 Euro für Auslagen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 208/18)

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Kilic war im Juni 2017 festgenommen worden, seine Untersuchungshaft wurde mehrfach verlängert. Nachdem ein Gericht im August 2018 seine Freilassung angeordnet hatte, verurteilte dasselbe Gericht ihn zwei Jahre später zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten, so der EGMR.

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Die türkischen Behörden warfen Kilic dem EGMR zufolge vor allem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Sie machten unter anderem geltend, dass er bestimmte Medien abonniert hatte, dass er angeblich einen bestimmten Messenger-Dienst nutzte und dass seine Schwester mit dem Herausgeber einer bestimmten Zeitung verheiratet sei, so der EGMR.

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Die Straßburger Richter erkannten in der Untersuchungshaft mehrere Verstöße gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Da manche Vorwürfe direkt mit seiner Menschenrechtsarbeit zu tun gehabt hätten, sei zudem Kilic' Meinungsfreiheit verletzt worden.

Amnesty International erklärte, die Entscheidung des EGMR bestätige, dass Kilic auf Grundlage erfundener Vorwürfe willkürlich eingesperrt worden sei. Das Urteil in der Türkei müsse nun aufgehoben werden, so Amnesty.

RND/epd

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