Nach Verlängerung der U-Haft

Anwälte von „Querdenken“-Initiator Ballweg legen Verfassungsbeschwerde ein

Michael Ballweg, Initiator von Querdenken (Archivbild)

Michael Ballweg, Initiator von Querdenken (Archivbild)

Stuttgart. Nach der Verlängerung der Untersuchungshaft für „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg haben dessen Anwälte wie angekündigt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag. Zuvor hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet. Die Anwälte hatten im Januar erklärt, die Verfassungsbeschwerde sei notwendig, um im nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der 48-Jährige auch über die Frist von einem halben Jahr wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss. Er sei des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Die Polizei hatte Ballweg am 29. Juni vergangenen Jahres festgenommen.

Anwälte: Ballweg konnte seine Sichtweise nicht vollständig vortragen

Aus Sicht der Anwälte ist die Argumentation nicht hinnehmbar. Zudem monieren sie, dass Richter Haftprüfungstermine abgebrochen hätten, ohne dass Ballweg seine Sichtweise vollständig habe vortragen können.

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Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.

RND/dpa

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