Umstrittene Wahlrechtsreform: Ramelow für Korrektur über den Bundesrat
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Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) im Landtag.
© Quelle: Martin Schutt/dpa
Berlin. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat positiv auf Berichte reagiert, wonach die Grünen bestrebt sind, die Wahlrechtsreform im Bundesrat zu stoppen und anschließend im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat die Grundmandatsklausel zu retten.
„Ich würde es positiv zur Kenntnis nehmen, wenn da Bewegung reinkäme“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn die Streichung der Grundmandatsklausel richtet sich gegen die CSU und die Linke. Würde sie entfallen, würde auch ein Teil des Meinungsbildes entfallen. Das halte ich für nicht zulässig.“ Ramelow fügte hinzu: „Es darf nicht einmal der Eindruck entstehen, dass ein direkt gewählter Abgeordneter nicht ins Parlament einzieht.“ Der Linken-Politiker beklagte zudem, dass Thüringen im Bundestag einen Sitz verlöre, wenn die Wahlrechtsreform rechtskräftig würde. Auch darüber sei zu reden, weil es das Gleichgewicht zwischen Ost- und Westdeutschland betreffe.
Innenminister anderer Meinung
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dem RND hingegen: „Ich bin der Auffassung, dass die Ampelkoalition ein vernünftiges Gesetz vorgelegt hat. Und ich sehe keinen Grund, warum ich mich dem entgegenstellen sollte. Damit würde sich Thüringen im Bundesrat enthalten. Die Grünen bräuchten aber drei Landesregierungen mit SPD-Beteiligung, damit der Versuch Erfolg hat. Das sehe ich so nicht.“
„Zeit online“ hatte berichtet, von den Grünen mitregierte Länder wie Baden-Württemberg und Hessen wollten die Wahlrechtsreform um die Streichung der Grundmandatsklausel bereinigen, obwohl die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition im Bundestag mit Unterstützung der Grünen zustande kam. Die nächste Sitzung des Bundesrats findet am 12. Mai statt.
Hessens stellvertretender Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) sagte dem RND: „Es ist richtig und überfällig, dass die Ampel eine Reform des Wahlrechts beschlossen hat, um den Bläh-Bundestag zu verkleinern. Das war jahrelang an der CSU gescheitert, die immer nur an sich gedacht hat und deren Vorschläge die anderen Parteien benachteiligt hätten. Die Wahlrechtsreform ist also im Grundsatz völlig richtig.“
Bestätigung aus Hessen
Er fuhr jedoch fort: „Leider ist durch die kurzfristige Abschaffung der Grundmandatsklausel der falsche Eindruck entstanden, dass die Ampel insbesondere CSU und Linke schwächen will. Ich halte es daher für sinnvoll auszuloten, ob es die Möglichkeit gibt, genau in dieser Frage den Gesetzentwurf noch einmal anzupacken. Bedingung dafür muss aber sein: Die Reform insgesamt darf nicht ausgehebelt werden.“
Die Grundmandatsklausel besagt, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter 5 Prozent liegen, aber mindestens drei Direktmandate holen. Das träfe vor allem die CSU und die Linke. Bei der Linken trat der beschriebene Fall bei der letzten Bundestagswahl im Herbst 2021 ein.