Wegen Maskendeals: Ampelkoalition will Regeln gegen Abgeordnetenbestechung anpassen
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht nach dem BGH‑Entscheid weiter die Parlamentarier im Bundestag in der Pflicht, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Es war ein Geschäft mit Not und Mangel: Zu Beginn der Corona-Pandemie waren Schutzmasken dringend gesucht, Bundes- und Landesregierungen bemühten sich um Nachschub und zahlten dafür ganz ordentlich. Abgeordnete bemühten sich, Verbindungen zu Lieferanten zu knüpfen – und manche ließen sich dafür bezahlen.
Rund 1,2 Millionen Euro Provision soll der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter kassiert haben, etwa 600.000 Euro der damalige Vizevorsitzende der Unionsbundestagsfraktion Georg Nüßlein, mehrere 100.000 Euro der CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel. Im Frühjahr 2021 kam das heraus. Es gab einen Aufschrei, CDU und CSU distanzierten sich von ihren Kollegen. Nüßlein trat aus der CSU aus und zog sich aus dem Bundestag zurück. Sauter, einst bayerischer Justizminister, verließ die Landtagsfraktion. Löbel verließ CDU und Parlament.
BHG entscheidet in letzter Instanz
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren gegen Sauter und Nüßlein entschieden, dass diese ihr Geld behalten dürfen. Es war die letzte Gerichtsinstanz, so wird es also bleiben. Die Abgeordneten hätten mit zwei Unternehmen zusammengearbeitet, die Masken aus Asien gewinnbringend an Bundes- oder Landesbehörden verkaufen wollten, stellte der BGH fest. Sie hätten auf Vertragsabschlüsse hingewirkt, und dabei auf ihre Abgeordnetenfunktion hingewiesen.
Eine Entlohnung sei vereinbart gewesen. Als bestechlich könne man die beiden Politiker aber nicht bezeichnen, da das Strafgesetzbuch dafür eine Handlung im Auftrag „bei der Wahrnehmung seines Mandates“ voraussetze. Kurz gesagt: Bestechlich ist ein Abgeordneter nur, wenn er sich sein Abstimmungsverhalten bezahlen lässt.
Ankündigung im Koalitionsvertrag
Ausdrücklich hebt der BGH den Wortlaut von Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs hervor – und dass über diesen der Gesetzgeber entscheide. „Falls der Gesetzgeber eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, ist es seine Sache darüber zu befinden“, fügen die Richter hinzu. Es wirkt wie ein Wink mit dem Zaunpfahl.
Im Koalitionsvertrag ist eine Gesetzesverschärfung bereits angekündigt. „Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten“, heißt es dort weit vorne auf Seite 10.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ließ nach dem BGH-Entscheid erneut auf den Bundestag verweisen: Weil es sich um ein Vorhaben handele, das die Parlamentarier direkt betreffe, warte er auf Vorschläge aus den Fraktionen, sagte ein Ministeriumssprecher dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
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Grüne und SPD drängen
Grüne und SPD aber drängen auf Veränderung, sie klingen wie ein Echo des BGH. „Wir müssen die Strafrechtslücke bei der Abgeordnetenbestechung schließen“, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann dem RND. Viele Menschen seien zu Recht empört, dass Abgeordnete straffrei blieben, die sich mit „schamloser Selbstbereicherung“ hervorgetan hätten.
Die Erhöhung des Strafmaßes für Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit auf ein Jahr sei nicht ausreichend gewesen. Der Beschluss war im Sommer 2021 auf Betreiben der damaligen Koalition von Union und SPD gefallen. Die damaligen Oppositionsfraktionen von Grünen und Linkspartei hatten die Entscheidung unterstützt, aber Weiterungen angemahnt.
Nüßlein begrüßt BGH-Urteil
Auch SPD-Vizefraktionschef Dirk Wiese sagte dem RND: „Wir müssen einen wirksamen und anwendbaren Weg zur Schließung der Strafbarkeitslücke finden.“
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Unabhängig von der Gerichtsentscheidung gebe es bei den Maskendeals aber auch noch die Dimension der moralischen Verwerflichkeit, befand Wiese. „In dieser Hinsicht dürfte kaum jemand behaupten können, dass Herr Sauter und Herr Nüßlein als Sieger herausgekommen sind.“
Nüßlein sieht das offenbar anders. Das BGH‑Urteil zeige, dass Korruptionsvorwürfe gegen seine Person haltlos gewesen seien, ließ er seinen Anwalt verbreiten.
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