Strompreisdeckel, Gaspreisbremse, 49-Euro-Ticket und mehr

Worüber Bund und Länder heute streiten – und entscheiden wollen

Bundeskanzler Olaf Scholz (rechts) mit Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (Zweiter von links) und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (Mitte).

Bundeskanzler Olaf Scholz (rechts) mit Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (Zweiter von links) und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (Mitte).

Berlin. Fast zwei Jahre ging es bei den regelmäßigen Treffen der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder mit der Bundesregierung hauptsächlich darum, so gut wie möglich durch die Corona-Pandemie zu kommen. Doch das Virus hat an Schrecken verloren, stattdessen wird die politische Agenda vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den wirtschaftlichen Folgen beherrscht.

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Die Bundesregierung will viel Geld in die Hand nehmen, um die Auswirkungen von Inflation und explodierenden Energiekosten für Bürger und Unternehmen abzufedern. Auch die Länder sollen dazu ihren finanziellen Beitrag leisten, worüber es allerdings heftigen Streit gibt. Bei der Konferenz am Mittwoch wollen beide Seiten versuchen, Kompromisse zu finden, damit die vorgesehenen Entlastungen wie geplant in Kraft treten können.

Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und strittigen Punkte:

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Gas- und Strompreisdeckel geplant

Gaspreisdeckel: Millionen von Gaskunden sollen in zwei Stufen entlastet werden – finanziert über einen Nebenhaushalt des Bundes, der 200 Milliarden Euro Schulden aufnehmen kann. Zunächst gibt es eine Soforthilfe. Sie sieht im Kern vor, dass der Staat die Dezemberabschlagszahlung für die Gasrechnung beziehungsweise die Fernwärme übernimmt. Ab März soll dann der Gaspreis bei 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden, bei Fernwärme liegt der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent/Kilowattstunde. Dieser rabattierte Preis gilt bis zu einer Höchstgrenze von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Darüber müssen Marktpreise gezahlt werden.

Bund und Länder beraten über Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger
dpatopbilder - 01.11.2022, Niedersachsen, Gifhorn: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) spricht bei einem Bürgergespräch in der Stadthalle Gifhorn. Foto: Moritz Frankenberg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Bund hat den Ländern vor erneuten Gesprächen über die Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen Entgegenkommen angedeutet.

Die Länder fordern, den Preisdeckel schon im Januar einzuführen. Die Bundesregierung lehnt das mit Hinweis auf die komplizierte technische Umsetzung ab. In einem Erläuterungspapier der Regierung, das dem RND vorliegt, wird aber ein Kompromiss skizziert: Danach bleibt es bei der Einführung im März. Es werde aber „angestrebt“, dass der Deckel rückwirkend für den Gasverbrauch ab 1. Februar gilt. Die vom Staat gewährten Rabatte beim Gas müssen als sogenannter geldwerter Vorteil versteuert werden, aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von etwa 75.000 Euro.

Strompreisdeckel: Auch der Strompreis soll rabattiert werden. Zur Finanzierung sollen ungerechtfertigte Gewinne der Stromproduzenten rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. So profitieren etwa Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen oder Kohlekraftwerken massiv von den hohen Strompreisen, weil ihre eigenen Produktionskosten gar nicht gestiegen sind. Ab Januar 2023 soll dann der Preis bei 40 Cent/Kilowattstunde gedeckelt werden. Auch hier gilt ein Kontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

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Einmalzahlungen für Rentner und Studenten

Renten: Zum Ausgleich hoher Energiekosten erhalten Rentnerinnen und Rentner Anfang Dezember einmalig 300 Euro. Etwa 20 Millionen Renten- und Versorgungsbezieher profitieren von der Finanzspritze – sie waren bei einer früheren Einmalzahlung für Berufstätige außen vor geblieben. Das Geld wird automatisch ausgezahlt. Die Länder kritisierten allerdings, dass weiterhin bestimmte Gruppen, etwa pflegende Angehörige oder Menschen in Elternzeit ohne Elterngeldbezug, nicht von der Pauschale profitieren würden. Das Arbeitsministerium versicherte, dies zu prüfen. Ziel sei es, die Lücke zu schließen.

Studentinnen und Studenten: Sie sollen eine Einmalzahlung von 200 Euro zum Ausgleich der hohen Energiepreise bekommen. Doch bei der Umsetzung hakt es. Bundesbildungsministerium und Bundesländer haben noch keine praktikable Lösung für die Auszahlung an die rund drei Millionen potenziellen Nutznießer gefunden. Denn es gibt keine zentrale Stelle, die von allen Studierenden und Fachschülern, die ebenfalls 200 Euro bekommen sollen, die Kontoverbindung hat.

Außerdem muss geklärt werden, ob auch Studierende in einem berufsbegleitenden Studium die 200 Euro bekommen sollen und wie Mitnahmeeffekte verhindert werden könnten, etwa bei Leuten, die zwar noch eingeschrieben sind, aber gar nicht mehr studieren, weil sie längst einen Vollzeitjob haben. Die Auszahlung könnte sich wegen der Schwierigkeiten bis zum Januar verzögern.

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Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Heizkostenzuschuss: Wohngeldempfänger sowie viele Studenten und Azubis bekommen im Herbst einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Allein lebende Wohngeldempfänger erhalten einmalig 415 Euro. Ein Zweipersonenhaushalt bekommt 540 Euro, für jede weitere Person gibt es jeweils 100 Euro zusätzlich. An Studenten und Auszubildende, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung erhalten, werden pauschal 345 Euro ausgezahlt. Die Kosten von 550 Millionen Euro übernimmt der Bund voll, deshalb gibt es hier keinen Streit mit den Ländern.

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Wohngeld: Statt bisher rund 600.000 Haushalte sollen ab 2023 rund zwei Millionen Haushalte bundesweit Wohngeld beziehen können. Nach dem Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) führt die Reform zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngelds um 190 Euro. Das entspricht in etwa einer Verdopplung gegenüber heute. Zudem sollen künftig die Heizkosten berücksichtigt werden.

Streit gibt es über die Kosten, die sich Bund und Länder bisher teilen. Die Länder fordern, dass der Bund das Wohngeld – künftige Ausgaben über 5 Milliarden Euro - komplett bezahlt, was die Ampelkoalition jedoch ablehnt. Sie argumentiert, man dürfe Länder und Kommunen nicht aus der Verantwortung lassen, für günstigen Wohnraum zu sorgen. Erwartet wird dennoch, dass der Bund seinen Anteil etwas aufstockt, um eine Einigung mit den Ländern zu ermöglichen.

Bundeskanzler Scholz erwägt früheren Start der Gaspreisbremse

Die Rufe nach einem Vorziehen der geplanten Preisbremse beim Gas werden lauter. Vor einer Entscheidung will die Regierung mit den Versorgern reden.

Inflationsgewinne sollen über die Einkommenssteuer zurückgegeben werden

Bürgergeld: Ab 1. Januar 2023 soll diese Reform das bisherige Hartz-IV-System ablösen. Ziel ist, dass sich Betroffene stärker auf Weiterbildung und die Arbeitssuche konzentrieren können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen um rund 50 Euro pro Monat steigen. Heizkosten werden wie bisher vom Staat übernommen. Die Union, die über ihre Regierungsbeteiligungen in den Bundesländern eine Vetomacht hat, fordert allerdings Nachbesserungen. Sie will unter anderem durchsetzen, dass das Schonvermögen abgesenkt wird. Nach den Plänen der Ampelkoalition soll es beispielsweise bei einer vierköpfigen Familie 150.000 Euro betragen. Kommt es nicht zu einer Einigung mit der Union, könnte sich der Start der Reform verschieben.

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Steuersenkung: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat zugesagt, Inflationsgewinne des Staates bei den Steuereinnahmen zurückzugeben – zumindest die bei der Einkommenssteuer. Das wird erreicht, indem die steuerlichen Freibeträge angehoben und die gesamte Kurve der Einkommenssteuer um die Inflationsrate nach rechts verschoben wird. Andernfalls würde die Steuerlast gleich bleiben, obwohl die Kaufkraft durch die Inflation deutlich sinkt.

Da die Prognose für die Teuerung inzwischen angehoben wurde, soll die Entlastung höher ausfallen als noch im Sommer geplant. Nach den nun angepassten Werten für die Inflation soll der Grundfreibetrag 2023 von 10.347 auf 10.908 Euro und der Kinderfreibetrag von 5620 auf 6024 Euro steigen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll nicht mehr ab 58.597 Euro greifen, sondern erst ab 62.826 Euro. Ein Doppelverdienerhaushalt mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von zusammen 66.000 Euro würde damit gegenüber dem bisherigen Tarif 874 Euro weniger Steuern zahlen. Insbesondere die Grünen sehen diese (noch höhere) Steuerentlastung aber kritisch. Es gibt zwar eine Vereinbarung im Koalitionsausschuss, wonach die Inflationswerte im Laufe des parlamentarischen Verfahrens angepasst werden. Dennoch dürfte es in der Koalition noch Debatten über Lindners Pläne geben.

24.10.2022, Sachsen, Leipzig: Teilnehmer einer Demonstration versammeln sich mit Transparenten und Fahnen. Mehrere Hundert Menschen protestierten gegen die Energiepolitik der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg. Foto: Sebastian Willnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Für immer im Empörungsmodus? Warum Ostdeutschland nie zur Ruhe kommt

Vor allem in Ostdeutschland gehen Menschen wieder auf die Straße, gegen die hohen Energiepreise, aber auch gegen die Russland-Politik der Bundesregierung. Für Historiker, Schriftsteller oder Journalisten mit ostdeutschen Wurzeln ist das Ausdruck einer tief sitzenden Unzufriedenheit und Demokratieskepsis, die biografische sowie historische Wurzeln hat.

Nachfolgeregelung zum 9-Euro-Ticket

9-Euro-Ticket-Nachfolge: Bund und Länder haben sich grundsätzlich auf ein bundesweites Nahverkehrsticket zum Preis von 49 Euro verständigt. Der Bund will dafür 1,5 Milliarden Euro geben. Die Länder wollen ihren Anteil in gleicher Höhe aber nur übernehmen, wenn der Bund gleichzeitig seine Zuschüsse für Busse und Bahnen im Nahverkehr insgesamt aufstockt. Laut Beschlussvorschlag des Kanzleramtes, der dem RND vorliegt, ist der Bund bereit, die sogenannten Regionalisierungsmittel von zuletzt rund 10 Milliarden Euro bereits ab diesem Jahr um eine Milliarde Euro aufzustocken. Offen ist, ob den Ländern das reicht.

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Sozialbeiträge: In der Krankenversicherung wird im kommenden Jahr ein Defizit von 17 Milliarden Euro erwartet. Ein Großteil dieser Summe wird durch Einsparungen bei Ärzten, Apotheken und der Pharmaindustrie sowie einen höheren Steuerzuschuss aufgebracht. Deshalb muss der Beitragssatz nicht um einen Prozentpunkt steigen, sondern nur um 0,3 Punkte – auf dann durchschnittlich 16,2 Prozent – ein neuer Rekordwert. Auch in der Pflegeversicherung wird mit einem Defizit gerechnet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat allerdings angekündigt, das Loch stopfen zu wollen, um hier eine Beitragsanhebung zu verhindern. Details sind bisher unbekannt. Ohne Sparprogramm müsste der Satz in der Pflege um 0,35 Punkte auf dann 3,4 Prozent beziehungsweise 3,75 Prozent für Kinderlose steigen.

49-Euro-Ticket: Verkehrsverbände fordern Bund und Länder zur Einigung auf
Vom 1. Juni an sollen die Bürger für 9 Euro pro Monat den ÖPNV nutzen können, bundesweit und bis Ende August.

Machen Bund und Länder den „Elfmeter“ zum 49-Euro-Ticket rein? Es geht wie oft ums Geld. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen warnt vor Konsequenzen.

Kosten für Flüchtlinge: Zwischen Bund und Ländern ist auch die Verteilung der Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine und anderen Staaten umstritten. Laut Beschlussvorschlag des Kanzleramtes ist der Bund bereit, den Ländern in diesem Jahr 1,5 Milliarden Euro und 2023 weitere 2,75 Milliarden Euro zusätzlich zu zahlen. Über die weitere Entwicklung soll Ostern 2023 gesprochen werden. Ob die Länder das Angebot annehmen, ist offen.

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