Nach erneuter Verurteilung

Boatengs Anwälte lassen Frage nach Rechtsmitteln offen

Der Fußballprofi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng muss zahlen.

Der Fußballprofi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng muss zahlen.

Die Anwälte des Fußball-Weltmeisters Jérôme Boateng haben zunächst offen gelassen, ob sie gegen seine erneute Verurteilung wegen Körperverletzung vorgehen wollen. „Herr Boateng wird sich zu gegebener Zeit äußern“, sagte sein Anwalt Norman Nathan Gelbart am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

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Das Landgericht München I hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 am Mittwoch auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibikurlaub 2018 schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng – anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil – vorbestraft.

Nach erstem Urteil – Boateng legte Berufung ein

Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch – konkret: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro – insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Gegen das erste Urteil hatte Boateng Berufung eingelegt. Er hat jetzt noch die Möglichkeit, das zweite Urteil mit einer Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht anzufechten.

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„Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen“, hatte Richter Andreas Forstner allerdings in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe „im Kampf um die Kinder“ erfunden und „instrumentalisiert“ habe, und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten. Im Laufe des Verfahrens stellten sie auch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert. Auch die Anklagebehörde ließ die Frage nach Rechtsmitteln zunächst offen: „Die Revisionsfrist läuft noch eine ganze Woche.“

RND/dpa

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