Der Fall Metzelder: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozessbeginn

Christoph Metzelder steht ab Donnerstag vor Gericht.

Christoph Metzelder steht ab Donnerstag vor Gericht.

Der Strafprozess gegen den Fußball-Vizeweltmeister Christoph Metzelder (40) startet an diesem Donnerstag (29. April) vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

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Was wird Metzelder genau vorgeworfen?

Gegen Metzelder war von der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und diese vom Amtsgericht zugelassen worden. Die Ermittler werfen dem 40-Jährigen den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vor. Für Metzelder gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Anfang September 2019 waren die Vorwürfe gegen ihn öffentlich bekannt geworden.

Was macht Metzelder seit Bekanntwerden der Vorwürfe?

Das ist nicht bekannt. Klar ist allerdings, was er nicht mehr macht: Nach Bekanntwerden der Ermittlungen hatte Metzelder Positionen und Ämter in der von ihm gegründeten Stiftung für Kinder, mit der er sich auch für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch engagierte, ruhen lassen und auch die von ihm mitgegründete PR-Agentur verlassen. Außerdem hatte er seine Teilnahme am Fußballlehrerlehrgang des DFB ausgesetzt.

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Hat Metzelder sich schon zu den Vorwürfen geäußert?

Metzelder selbst hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert. Sein Anwalt hat nun wenige Tage vor Start des Prozesses in einem RTL-Interview öffentlich Stellung bezogen.

Was sagt Metzelders Anwalt?

„Er weiß, was er gemacht hat. Er weiß auch, dass man das als Fehler bezeichnen kann“, sagte Strafrechtsprofessor Ulrich Sommer gegenüber „RTL“. Er sei aber „natürlich nicht pädophil“. „Das weiß auch die Staatsanwaltschaft. Es fehlen alle kriminologischen Anhaltspunkte dafür. Er hat nichts aus dem Darknet, ist nicht in irgendwelchen Chatgruppen gewesen.“ Die Bilder, um die es gehe, seien Screenshots frei verfügbarer Bilder.

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Der 40-Jährige sei „über sich selbst erschrocken“, sagte sein Anwalt weiter. Er habe „so etwas wie ein Doppelleben“ geführt. „Irgendwann gibt es diesen Kick auch mit Dingen, die man tunlichst nicht angefasst haben sollte“, so Sommer, der auch bestätigte, dass Metzelder inzwischen in Therapie sei. Dabei gehe es „um Sexualität und Umgang mit Frauen“. Um den Vize-Weltmeister von 2002 sei es einsam geworden, zahlreiche freundschaftliche Kontakte seien abgebrochen, berichtet Metzelders Verteidiger. Kritisch sieht Sommer die Rolle der Hauptbelastungszeugin: „Zurückhaltung sieht anders aus“, sagte er zu RTL. Er nennt die Frau eine „Provokateurin“. Auf Anfrage des RedaktionsNetzwerk Deutschlands (RND) wollte sich Sommer nicht erneut äußern.

Was sagt die Gegenseite?

Die Hauptbelastungszeugin in dem Fall, eine 40-jährige Hamburgerin, der Metzelder laut Anklage kinderpornografische Bilder geschickt haben soll, ist selbst zur Beschuldigten geworden. Gegen die Frau war ein Strafbefehl in Höhe von 1000 Euro erlassen worden, gegen den sie Einspruch eingelegt hat. Sie soll sich durch eine positive Kommentierung um den Erhalt der Bilder bemüht und Interesse an ihnen gezeigt haben, sagt der Hamburger Gerichtssprecher Kai Wantzen.

Der Hamburger Anwalt der Frau, Leon Kruse, bezeichnet den Vorgang, dass seine Mandantin von der Staatsanwaltschaft Hamburg weiterhin beschuldigt wird, gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) „unverständlich und nicht nachvollziehbar“. Er sagt konkret: „Ich halte es nicht für strafbar, was sie gemacht hat. Ich halte es auch nicht für provokativ, sondern ganz im Gegenteil für sehr mutig. Man muss sich überlegen, dass Metzelder als ‚Schutzengel‘ gegen Kindesmissbrauch in einem Chat von solchen Neigungen berichtet. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Man schaut weg oder man geht dem nach.“ Er finde es nachvollziehbar, dass seine Mandantin sich für Zweiteres entschieden habe. Als „,Schutzengel‘ gegen Kindesmissbrauch“ bezeichnet Kruse den Ex-Profifußballer, weil dieser in der Vergangenheit eine eigene Stiftung für Kinder gegründet und sich mit ihr auch für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch engagiert hatte.

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Der Verteidiger zeigt Verständnis für das Vorgehen seiner Mandantin und betont, dass man auch berücksichtigen müsse, dass dies eine Situation sei, die einen möglicherweise überfordere, „und dann macht man das, was man für richtig hält, für Menschen, die sich nicht schützen können, nämlich die Kinder, die in diesen Videos missbraucht werden“. Er sagt weiter: „Ich halte es für zulässig nachzufragen, wenn jemand solche Neigungen äußert, Interesse vorzugeben und ‚Ja‘ zu sagen, wenn er Bilder anbietet. Ein solches Verhalten dient dem Schutz der Kinder und ist nicht strafwürdig.“

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Warum sagt die Hauptbelastungszeugin im Prozess nicht aus?

Die Staatsanwaltschaft wird in dem Prozess ohne die Hauptbelastungszeugin auskommen müssen. Da das Verfahren gegen die Frau in Hamburg noch nicht abgeschlossen ist, werde sie sich im Düsseldorfer Prozess gegen Metzelder auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen, bestätigt ihr Anwalt Leon Kruse dem RND. „Ihre Angaben können aber trotzdem verwertet werden, weil sie vor der Polizei hinreichend Auskunft gegeben hat und diese Angaben in die Verhandlung eingebracht werden können“, erklärt er. Was dann nicht möglich sei, seien Fragen an die Mandantin. Das sei ein Standardprozedere: „Wenn man selbst von der Staatsanwaltschaft beschuldigt wird, sagt man nicht in einem anderen Verfahren als Zeuge aus. Das ist zwar möglich, aber kein Verteidiger würde dazu raten“, so Kruse.

Wie lange geht der Prozess?

Das Düsseldorfer Amtsgericht hat für den Fall drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demzufolge spätestens am 10. Mai fallen.

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Was könnte Metzelder im Falle einer Verurteilung drohen?

Der Strafrahmen ist erst vor Kurzem verschärft worden. Wer Kinder sexuell misshandelt, Fotos und Bilder davon macht, solche Aufnahmen verbreitet oder auch nur besitzt soll künftig grundsätzlich als Verbrecher bestraft werden. Das hat der Bundestag am 25. März beschlossen. Als Verbrechen und nicht als Vergehen gelten Taten, die im Strafgesetzbuch mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis belegt sind. Die entsprechenden Paragrafen im Gesetzbuch werden so geändert, dass das grundsätzlich auch im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gilt. Für die Verbreitung sind dann Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen (statt vorher drei Monate bis fünf Jahre) – für Besitz oder Besitzverschaffung können künftig Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren verhängt werden (vorher bis zu drei Jahre oder Geldstrafe).

Doch im Fall Metzelder würde noch die alte Rechtslage gelten, weil die ihm vorgeworfenen Straftaten vor Änderung des Gesetzes begangen worden sein sollen. Bei nicht vorbestraften Personen wie Metzelder werden Haftstrafen bis zu zwei Jahren meist auf Bewährung ausgesetzt. Es ist also eher nicht zu erwarten, dass der Fußballer tatsächlich ins Gefängnis muss, sondern dass ihn - sollte er verurteilt werden - eine Geld- oder Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren erwartet.

mit dpa

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