Verleum­dung und falsche Verdächtigung

Nach Anklage­erhebung: Anwalt von Gil Ofarim hofft auf Freispruch

Der Sänger Gil Ofarim.

Der Sänger Gil Ofarim.

Der Medien­anwalt von Gil Ofarim, Markus Hennig, hofft nach der Anklage­erhebung gegen seinen Mandanten auf einen Freispruch. Das sagte Hennig, der sich den Angaben zufolge erstmals öffentlich äußerte, gegenüber dem NDR-Medien­magazin „Zapp“.

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Der 39-jährige Ofarim hatte im vergangenen Oktober erklärt, von einem Hotel­mitarbeiter in Leipzig wegen seines jüdischen Glaubens angefeindet worden zu sein. Der Vorwurf ließ sich laut den Ermittlern jedoch nicht erhärten, die Staats­anwaltschaft erhob daraufhin im April Anklage wegen Verleum­dung und falscher Verdächtigung. Das Land­gericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Haupt­verfahrens entscheiden. Gleich­zeitig wurde das Verfahren gegen den Hotel­mitarbeiter eingestellt.

Auf die Frage, warum gegen die Einstellung des Ermittlungs­verfahrens gegen den Hotel­mitarbeiter kein Einspruch mehr eingelegt wurde, erklärt Anwalt Henning laut einer NDR-Mitteilung: „Herrn Ofarim ging es ursprünglich ohnehin nicht darum, jetzt hier eine einzelne Person verantwortlich zu machen, sondern ihm ging es darum, auf etwas aufmerksam zu machen, was ihm passiert ist und was er für inakzeptabel hält in den heutigen Zeiten.“ Auf die Rückfrage, ob Ofarim an seiner ursprünglichen Darstellung zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin festhalte, antwortete er: „Davon können Sie ausgehen.“

„Ein Orkan, der über uns herein­gebrochen ist“

Auch der Direktor des betroffenen Westin-Hotels in Leipzig, Andreas Hachmeister, äußerte sich gegenüber „Zapp“ zu den Wellen der Empörung nach den Vorwürfen von Ofarim: „Das war ein Orkan, der über uns herein­gebrochen ist.“ Die welt­weite Presse­nachfrage sei kaum zu bewältigen gewesen. Neben den Medien­anfragen seien auch Hass­anrufe an der Tages­ordnung gewesen: „Für mich persönlich hat sich ein Teil meines Lebens geändert.“

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Hintergrund ist ein Vorfall am 4. Oktober 2021: Damals hatte der Musiker vor dem Westin-Hotel in Leipzig ein Video aufgenommen und darin gesagt, dass ihn ein Mitarbeiter des Hotels aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Am nächsten Morgen veröffentlichte er es auf Instagram. Das Video ging viral und löste zahl­reiche Solidaritäts­bekundungen aus. Ofarim erstattete später Anzeige, aber auch der betroffene Hotel­mitarbeiter wehrte sich und zeigte seiner­seits den Musiker wegen Verleumdung an. Nach fast sechs Monaten Ermittlungen kommt die Staats­anwaltschaft nun zu dem Schluss, dass Ofarims Schilderungen nicht bestätigt werden konnten.

RND/seb

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