Verurteilt zu Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro

Körperverletzungsprozess: Jérôme Boateng muss im Oktober erneut vor Gericht

Der Körperverletzungsprozess gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Jerome Boateng geht in die nächste Runde.

Der Körperverletzungsprozess gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Jerome Boateng geht in die nächste Runde.

München. Der Körperverletzungsprozess gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng geht in die nächste Runde. Der 33-Jährige steht im Oktober erneut vor Gericht, wie das Landgericht München I am Freitag mitteilte. Am 20. Oktober soll der Prozess beginnen, für den zwei Verhandlungstage angesetzt sind.

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Im September vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht München Boateng zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Sportler seiner damaligen Lebensgefährtin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. Gegen dieses Urteil legte Boateng, der bei Olympique Lyon unter Vertrag steht, Berufung ein - ebenso wie Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Richter verhängte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro

Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 000 Euro. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs damaliger Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert.

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Laut Anklagebehörde soll Boateng die Frau bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert haben. Er habe sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt. Ähnlich schilderte es die Ex-Freundin als Nebenklägerin. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Schlussplädoyer sogar von gefährlicher Körperverletzung aus.

Gericht nahm nur „einen Faustschlag“ ins Gesicht an

Das Gericht nahm dagegen nur „einen Faustschlag“ ins Gesicht an. Boateng wies die Vorwürfe zurück. Dass es damals in der karibischen Luxusanlage mit Privatpool und Bediensteten eine Eskalation gab, räumte er vor Gericht ein. Geschlagen, so betonte er, habe er seine Ex-Freundin aber nie. Seit 2007 führten die beiden ihren übereinstimmenden Angaben zufolge eine „On-Off-Beziehung“, seit 2015 streiten sie vor dem Familiengericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder.

RND/dpa

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