Kinderpornografieprozess: Christoph Metzelder zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt
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Christoph Metzelder bei seiner Ankunft im Gerichtssaal.
© Quelle: Sascha Steinbach-Pool/Getty Images
Düsseldorf. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den ehemaligen Fußballnationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 40-Jährige hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Teilen eingeräumt. Daraufhin wurde der Prozess gegen ihn bereits am ersten Tag beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Metzelder musste sich verantworten, weil er laut Anklage Kinder- und Jugendpornografie besessen und insgesamt 29 Dateien an drei Frauen weitergeleitet haben soll. Das Amtsgericht sah es laut Urteilsverkündung als erwiesen an, dass er in 26 Fällen Dateien weitergegeben hatte. In einem Fall wurde er für den Besitz bestraft.
„Neben der strafrechtlichen Bedeutung geht es auch um meine moralische Schuld“, hatte Metzelder gesagt, nachdem der Prozess gegen ihn am Mittag mehr als zwei Stunden unterbrochen und hinter verschlossenen Türen verhandelt worden war. Wie schon zuvor, als er sich zu seiner Person äußerte, sprach er die im Gerichtssaal Anwesenden direkt an – doch diesmal mit wesentlich brüchigerer, unsicherer Stimme und ohne Maske. Man sah ihm an, dass es ihm schwerfiel. „Unabhängig von einigen Fragen, die weiter offen sind, bleibt meine persönliche Verantwortung“, sagte er. 297 kinder- und jugendpornografische Dateien soll er laut Anklage auf seinem Handy gehabt haben, 29 an drei Frauen geschickt haben. Letzteres sowie den Besitz von 18 Dateien, manche habe er mehrfach verschickt, gestand er nun vor Gericht.
„Ich akzeptiere die Strafe und bitte um Vergebung“
Er habe sich insbesondere in den ersten zwölf Monaten nach den Vorwürfen „ausschließlich mit mir, dem Tatvorwurf und meinem generellen Chatverhalten auseinandergesetzt“. „Mit Hinblick auf meine persönliche Zukunft ist mir wichtig, dass ich nur besessen habe, was ich auch geschickt habe“, sagte er. Die Bilder habe er auf frei verfügbaren Seiten gefunden und damit „Extremfantasien“ ausgelebt. Er sprach von einer „Faszination des Unaussprechlichen“, die in den „Grenzüberschreitungen“ gelegen habe, „weniger in der Darstellung“. „Die Chats beruhen nicht auf einer tieferen Neigung“, betonte Metzelder, was Anwalt Ulrich Sommer vorab schon gesagt hatte. Der hatte gesagt, sein Mandant sei nicht pädophil. Metzelder betonte weiter, „dass es keine Übergriffe gab oder geplant waren, egal, wie entgleisend formuliert die Gedanken waren“.
Er habe diese Taten „nicht aus einer inneren Notlage begangen“ und wisse, „welches unsägliche Leid gegenüber Kindern dahintersteckt“. Er habe es gemacht trotz seines Engagements für Kinderrechte und trotz des Wissens, dass er Straftaten begehe und trotz seiner Stellung in der Gesellschaft. „Ich akzeptiere die Strafe und bitte um Vergebung“, sagte der Ex-Profisportler, der sich in seiner Entschuldigung auch bei allen Opfern sexueller Gewalt für sein Verhalten entschuldigte. „Ich weiß, dass ich eine Wunde hinterlasse, die nie verheilen wird, damit werde ich den Rest meines Lebens als Teil der Gesellschaft leben müssen.“
Metzelder: „Werde alle öffentlichen Auszeichnungen zurückgeben“
Zuvor hatte nach der Prozesseröffnung durch Richterin Astrid Stammerjohann die Staatsanwältin die Anklage verlesen. Darin wurde explizit auf die Bilder und Videos eingegangen, die Metzelder auf seinem Handy gehabt und verschickt haben soll. Insgesamt wurde ihm der Besitz von 297 solcher Dateien sowie das Verschicken von 29 Dateien an drei Frauen vorgeworfen. Die Rede ist in der Anklage von nackten Mädchen und Jungen unter 14 Jahren und zum Teil auch unter zehn Jahren, die unter anderem beim sexuellen Missbrauch durch Erwachsene gezeigt werden.
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Dann kam sein Anwalt Ulrich Sommer zu Wort, er sprach über die gesellschaftliche Vorverurteilung. Metzelder sprach dann über seine Karriere und auch sein soziales Engagement, unter anderem mit seiner eigenen Stiftung für Kinder, die mittlerweile einen anderen Namen trage und ohne ihn weiterlaufe. „Auf diese jahrelange ehrenamtliche Arbeit bin ich stolz“, sagte er. Und dafür habe er auch mehrere öffentliche Auszeichnungen bekommen, unter anderem das Bundesverdienstkreuz. „Auch wenn Ehrungen vergangenes Engagement ehren, erheben sie auch Anspruch an die Zukunft“, so der Vizeweltmeister von 2002. Und kündigte dann an: „Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens werde ich alle öffentlichen Auszeichnungen zurückgeben.“
Im Anschluss sprach er kurz darüber, dass die Durchsuchung im September 2019 „in vielerlei Hinsicht Zäsur“ für ihn gewesen sei – „beruflich, gesellschaftlich, privat“. Er lebe seitdem zurückgezogen und lasse sämtliche Engagements ruhen oder habe sie bereits beendet.
mit dpa