Prozess verloren, Karriere zerstört: Der tiefe Fall des Johnny Depp
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Johnny Depp bei der Ankunft am Gericht im Juli. (Archivfoto)
© Quelle: imago images/APress
London. Johnny Depp hatte in dieser Schlammschlacht bereits verloren, da stand das Urteil im Prozess gegen den Verlag der britischen Boulevardzeitung „The Sun“ noch aus. Am Montag dann folgte auch die Niederlage vor Gericht. „Johnny Depp WAR ein Frauenschläger, der seine Ex-Frau Amber Heard angegriffen hat“, triumphierte die „Sun“ auf ihrer Webseite nach dem Urteilsspruch. Es handele sich um einen „fantastischen Sieg für die Pressefreiheit“. Der US-Schauspieler dagegen dürfte nicht nur einen hohen finanziellen Schaden erleiden und Millionen für Anwälte und Entschädigungen bezahlen müssen. Vor allem sein Ruf sei völlig zerstört, sind sich alle Beobachter auf der Insel einig.
Alkoholexzesse, Drogenmissbrauch, zertrümmerte Hotelzimmer, eine abgetrennte Fingerkuppe, Fäkalien im Bett, Gewaltvorwürfe, Verletzungen – die Fotos, Nachrichten, Audioaufnahmen und Videos, die vor Gericht präsentiert wurden, wie auch die Berichte des ehemaligen Hollywoodtraumpaars gaben einen unappetitlichen Einblick in die Abgründe der 15-monatigen Ehehölle. Das Drama klang völlig irre. Dabei wollte Depp eigentlich mit dem Prozess sein Image aufpolieren. Nun bezweifeln Insider, dass künftig noch allzu viele Werbemarken wie auch Filmbosse mit dem gefallenen „Fluch der Karibik“-Star zusammenarbeiten werden wollen.
Bericht „im Wesentlichen wahr“
Der 57-Jährige hatte eine Verleumdungsklage gegen die „Sun“ eingereicht, nachdem die ihn in einem 2018 veröffentlichten Artikel als drogenkranken „wife beater“, „Frauenschläger“, bezeichnet und sich dabei auf Aussagen von Heard berufen hatte, Depp habe die Schauspielerin körperlich misshandelt. Die Angaben in dem Bericht seien „im Wesentlichen wahr“, entschied nun der zuständige Richter des Londoner High Courts – und wies die Klage ab. Eine Anwältin aus dem Team des Amerikaners bezeichnete das Urteil gestern als „verblüffend“ und „verkehrt“. Es sei so fehlerhaft, dass es „lächerlich“ wäre, wenn Herr Depp nicht in Berufung gehen würde.
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Johnny Depp und seine Ex-Frau Amber Heard.
© Quelle: imago images/PicturePerfect
Depp, dessen Drogen- und Alkoholsucht sichtbar Spuren hinterlassen hat, bestritt stets die Vorwürfe seiner Ex-Frau, etwa dass er sie geschlagen habe. Während des knapp drei Wochen andauernden Prozesses im Sommer vor dem Londoner High Court wurden so viele widerwärtige Details bekannt, dass man die Sinnhaftigkeit des Vorgehens von Depp mehr als in Zweifel ziehen konnte. Hier wurde ein Rosenkrieg auf öffentlicher Bühne ausgetragen, der vor allem die sensationslüsternen Boulevardmedien beglückte.
Beide Seiten offenbarten zutiefst Persönliches – und es wurde peinlich. Der einstige „Sexiest Man Alive“ und Golden-Globe-Preisträger stellte im Zeugenstand Heard als verrückt, kontrollsüchtig und aggressiv dar, die ihn nur geheiratet hätte, um ihre Schauspielkarriere voranzubringen – eine „narzisstische Soziopathin“, wie er meinte. Heard wäre ihm gegenüber gewalttätig geworden. So habe sie etwa im Streit eine Wodkaflasche nach ihm geworfen und ihm dabei eine Fingerkuppe abgetrennt, sodass der Knochen zu sehen gewesen sei. Sein Anwalt porträtierte die 34-Jährige als „zwanghafte Lügnerin“ und „Goldgräberin“. Dieser Charakterisierung stimmte der Richter nicht zu. Dass Heard die Abfindung von 7 Millionen Dollar, die sie nach der Scheidung erhalten hatte, für wohltätige Zwecke spendete, sei „nicht gerade das Vorgehen, das man von einer Goldgräberin erwarten würde“, hieß es gestern in der Urteilsbegründung.
Amber Heard will „noch umfangreichere Beweise vorlegen“
Die Schauspielerin sagte im Juli aus, sie habe Todesangst vor ihrem Mann gehabt. Depp habe sie oft angeschrien, getreten und sogar gewürgt. Die Entscheidung nun sei „keine Überraschung“ für jemanden, der den Prozess verfolgt habe, teilte gestern Heards Anwältin mit. Man würde schon bald „noch umfangreichere Beweise vorlegen“.
In den USA hat Depp wegen der Vorwürfe eine Verleumdungsklage gegen seine Ex eingereicht, nachdem diese in einem Artikel der „Washington Post“ von ihren Gewalterfahrungen erzählt hatte, ohne jedoch Depp beim Namen zu nennen. Mit dem gestrigen Urteil geht die Schlammschlacht also keineswegs zu Ende. Die Frage bleibt, ob es noch abstoßender werden kann.
RND