Richterin begründet Urteil mit „echter Reue“ bei Christoph Metzelder

Christoph Metzelder verlässt das Amtsgericht Düsseldorf.

Christoph Metzelder verlässt das Amtsgericht Düsseldorf.

Düsseldorf. Eineinhalb Jahre hat sich Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder nicht zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert. Nun tut er es, in einem Prozess, in dem ihm der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen werden. „Ich akzeptiere die Strafe und bitte um Vergebung“, so die Worte des 40-Jährigen, der am Amtsgericht Düsseldorf ein Teilgeständnis ablegt und sich für sein Verhalten entschuldigt, auch bei allen Opfern sexueller Gewalt. Nach mehr als sieben Stunden mit mehreren Unterbrechungen und teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit fällt dann, obwohl das Verfahren auf drei Tage angesetzt war, ein Schuldspruch: Metzelder wird zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

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297 kinder- und pornografische Dateien sollten laut Anklage auf seinem Handy gefunden worden sein, 29 soll er an drei verschiedene Frauen geschickt haben. Verurteilt wurde er am Ende wegen des Besitzes von 18 Dateien und des Verschickens von 26 Dateien, wie Metzelder, der selbst eine Stiftung für Kinder gründete und für sein Engagement sogar unter anderem mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurde, es selbst gestanden hatte. Den Besitz der nahezu 300 Dateien gestand er dagegen nicht.

Richterin sieht „vorweggenommene Bestrafung“

Er habe „echte Reue“ gezeigt, sagte Richterin Astrid Stammerjohann. Strafmildernd habe sich neben dem Geständnis und der Tatsache, dass Metzelder sich schon eigenständig in Therapie begeben habe, auch die „Vorverurteilung durch die Medien“ ausgewirkt. Er sei dadurch veranlasst worden, „sämtliche Ämter niederzulegen und seine berufliche Tätigkeit einzustellen“. Eine „vorweggenommene Bestrafung“ nennt sie das.

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Vom Ansehen des einstigen Stars der Fußballszene, einem, der nicht nur auf dem Platz glänzte, sondern auch mit seinem sozialen Engagement, ist nicht viel übrig geblieben. Das können auch die reuigen Worte Metzelders, die er zum Teil mit brüchiger Stimme vorträgt, nicht mehr abwenden. Und auch nicht die Tatsache, dass er schon zu Anfang des Verfahrens bekannt gibt, „unabhängig vom Ausgang des Verfahrens alle öffentlichen Auszeichnungen zurückgeben“ zu wollen.

Die angeklagten Chats, in denen der ehemalige Profisportler wohl mit drei Frauen über sexuelle Fantasien schrieb und ihnen kinder- und jugendpornografische Bilder schickte, werden zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen. Doch schon in der Anklage wird das Ausmaß deutlich: Die Rede ist in der Anklage von nackten Mädchen und Jungen unter 14 Jahren und zum Teil auch unter zehn Jahren, die unter anderem beim schweren sexuellen Missbrauch durch Erwachsene gezeigt werden.

Metzelder sagt, der habe „Extremfantasien“ ausgelebt

„Pädophil ist er nicht“, hatte schon Metzelders Anwalt in einem Interview vor dem Prozess gesagt. Das betont der 40-Jährige nun noch mal selbst vor Gericht. Die Bilder habe er auf frei verfügbaren Seiten gefunden, er sei nicht im Darknet unterwegs gewesen. Er habe „Extremfantasien“ ausgelebt und spricht von einer „Faszination des Unaussprechlichen“, die in den „Grenzüberschreitungen“ gelegen habe, „weniger in der Darstellung“. „Die Chats beruhen nicht auf einer tieferen Neigung“, so Metzelder. Er stellt klar, „dass es keine Übergriffe gab oder geplant waren, egal wie entgleisend formuliert die Gedanken waren“.

Zeugen kommen nicht zu Wort. Dass die Hauptbelastungszeugin, eine Hamburgerin (40), mit der Metzelder eine Affäre gehabt haben soll, nicht aussagen wird, war schon zuvor klar. Gegen sie läuft aktuell in Hamburg selbst ein Verfahren, weswegen sie sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht beruft. Metzelders Verteidiger warf ihr vor, ihren Mandanten zum Versenden der Bilder animiert zu haben.

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Dass Metzelder nach dem Schuldspruch ein Comeback in der Öffentlichkeit feiern wird, scheint unwahrscheinlich. Die Durchsuchung im September 2019 sei „in vielerlei Hinsicht Zäsur“ gewesen, sagte er im Prozess – „beruflich, gesellschaftlich, privat“. Vor den Ermittlungen hatte Metzelder nach Beendigung seiner aktiven Fußballkarriere unter anderem als TV-Experte gearbeitet. Nun lebe er zurückgezogen. Dass es so vermutlich erst mal bleiben wird, glaubt auch die Richterin: „Der Angeklagte dürfte für absehbare Zeit weder seiner früheren Tätigkeit nachgehen können noch am öffentlichen Leben teilnehmen können.“

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