Aus dem gemeinsamen Haus ausgesperrt: Ex-Freundin verklagt Tiger Woods
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Da waren sie noch ein Paar: Tiger Woods und Erica Herman im Jahr 2019.
© Quelle: imago images/AAP
Knapp sechs Jahre waren Golfprofi Tiger Woods und Erica Herman ein Paar. Bereits im Oktober 2022 hatte sich das Paar getrennt. Was nun folgt, scheint ein Rosenkrieg sondergleichen. Übereinstimmenden Medienberichten, etwa von „Daily Mail“ und „BBC“, zufolge soll Herman ihren Ex-Partner nun auf 30 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt haben und will offenbar ein Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) gerichtlich aufheben lassen. Unter anderem soll Woods Herman ihr Wohnrecht verweigert haben – den „schweren“ emotionalen Schaden will sie sich nun auszahlen lassen, heißt es.
Herman behauptet demnach, man habe sie unter dem Vorwand eines Kurztrips aus dem Haus gelockt, in dem sie gemeinsam mit Woods lebte. Vertreter ihres Ex-Partners hätten ihr dann mitgeteilt, dass sie ausgesperrt sei. Zudem habe man ihr persönliche Gegenstände und 40.000 US-Dollar ihres Geldes unterschlagen und „niederträchtige und verleumderische Behauptungen“ darüber aufgestellt, wie sie an das Geld gekommen sei.
Herman beruft sich auf mündlichen Vertrag
Laut einer mündlichen Vereinbarung, so Herman laut Berichten, habe sie das Recht gehabt, noch weitere fünf Jahre in dem Haus zu wohnen. Im Gegenzug für den mündlichen Mietvertrag habe sie „wertvolle Dienste“ geleistet und sei für alle Ausgaben, die mit ihrem Aufenthalt zusammenhingen, selbst aufgekommen. Nun klagt sie demnach gegen Tigers Treuhandgesellschaft, den Jupiter Island Irrevocable Homestead Trust, die rechtmäßiger Eigentümer seiner Villa in Hobe Sound in Florida sei, und fordert, für die unter anderem dadurch entstandenen Hotelkosten zu zahlen. Wegen des „beträchtlichen monatlichen Mietwerts“ des Hauses stünden ihr mehr als 30 Millionen Dollar zu, so Herman.
In der Klage gegen die Geheimhaltungsvereinbarung berufen sich Hermans Anwälte laut Medienberichten auf den „Speak Out Act“ , unter dem eine Geheimhaltungsvereinbarung ungültig werde, wenn es Beweise für beispielsweise sexuelle Übergriffe oder Belästigungen gebe. Zwar liegen Details zu der angeblichen Tat nicht vor, Herman gebe aber an, zu der Unterzeichnung des Dokuments gezwungen worden zu sein.
Woods Anwälte haben demnach vor kurzem einen Antrag auf Zwangsschlichtung und Aussetzung der Ansprüche gestellt.
RND/rix