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Aussage in Video

Ex-Comedian Cosby dementiert Missbrauchsvorwürfe

Bill Cosby im März 2014

Bill Cosby im März 2014

Der ehemalige US-Comedian Bill Cosby hat in einer Videoaussage Vorwürfe sexuellen Missbrauchs in einem der letzten derartigen Verfahren gegen ihn bestritten. Auf die Frage des Anwalts der Klägerin, ob er Mitte der 1970er Jahre versucht habe, die damals Minderjährige unsittlich zu berühren, sagte er ohne zu zögern „nein“. Auch die Frage, ob er sich vor ihr entblößt und sie gezwungen habe, ihn sexuell zu berühren, verneinte er.

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Die am Mittwoch den Geschworenen vorgespielten Videoaufnahmen stammten vom 9. Oktober 2015. Das Gericht in Santa Monica hatte entschieden, dass der 85-jährige Cosby keine neue Aussage machen muss. Auch muss er bei dem Prozess nicht anwesend sein; nach Angaben seiner Familie ist er an grünem Star erblindet.

Die heute 64-jährige Klägerin Judy H. wird von dem Anwalt Nathan Goldberg vertreten, der Cosby auch in den am Mittwoch gezeigten Videoaufnahmen vom Oktober 2015 befragt hatte. Auf Goldbergs Frage, ob es möglich sei, dass er sich nicht an die Vorfälle damals erinnere, antwortete Cosby ebenfalls „nein“. „Warum würde das nicht möglich sein?“, wollte Goldberg wissen. „Weil Tatsache ist, dass diese junge Dame sagt, dass sie mir gesagt hat, dass sie 15 war.“

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Cosby: Keine Erinnerung an ein Treffen

Der Anwalt fragte, ob Cosby in der Mitte der 1970er Jahre wissentlich sexuelle Beziehungen mit Mädchen unter 18 Jahren gehabt haben würde. Cosby verneinte, sagte aber auch „nein“ auf die Frage, ob er sich vergewissert haben würde, ob junge Frauen, mit denen er sexuelle Beziehungen haben wollte, 18 Jahre alt gewesen seien.

Cosby sagte, er könne sich nicht an ein Treffen mit H. und ihrer Freundin Donna S. erinnern, die beide ausgesagt haben, ihn bei einem Filmdreh, Tage später in einem Tennisclub und dann in einem Playboy Mansion getroffen zu haben. Der Zeitpunkt wurde von Goldberg berichtigt; H. hatte die Begegnungen zunächst auf 1973 oder 1974 angesetzt, als sie 15 war, nun sollen sie 1975 stattgefunden haben, als sie 16 war.

Davon gibt es Fotos, die im Gericht gezeigt wurden. Ob diese Aufnahmen seine Aussage ändern würden, ob er die beiden kannte, fragte Goldberg. Cosby antwortete: „Was bedeutet das Wort „kennen“, dass ich jemanden „kannte“, oder dass ich jemanden getroffen habe? Oder, dass ich in Disneyland hundert Leute traf und Fotos mit ihnen machte? Oder dass ich um Flughafen sitze und auf ein Flugzeug warte, Menschen kommen und setzen sich zu mir, legen ihren Arm um mich, sagen Hallo und machen ein Bild, dass später irgendwo auftauchen mag und dass ich diese Person kenne? – Nein, Sir.“ Die Fotos bedeuteten nicht, dass die beiden Mädchen mit ihm oder er mit ihnen dort gewesen seien.

Judy H. hatte bereits 2014 gegen Cosby geklagt. Vier Jahre später war Cosby wegen sexueller Nötigung im Staat Pennsylvania schuldig gesprochen worden. Fast drei Jahre saß er in Haft, ehe das Oberste Gericht von Pennsylvania vor rund einem Jahr seine Freilassung anordnete. Als Grund gab es an, dass er wegen einer vorangegangenen Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft nicht hätte verurteilt werden dürfen. Viele weitere Klagen gegen Cosby legten dessen Versicherer außergerichtlich bei.

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RND/AP

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