Verfahren gegen Chatpartnerin von Christoph Metzelder eingestellt

Christoph Metzelder hatte gestanden, kinderpornografisches Material besessen und verschickt zu haben.

Christoph Metzelder hatte gestanden, kinderpornografisches Material besessen und verschickt zu haben.

Hamburg. Eine Woche nach der Verurteilung von Christoph Metzelder hat das Amtsgericht Hamburg ein Verfahren gegen eine Chat-Partnerin des früheren Fußball-Nationalspielers eingestellt. Die 42-Jährige muss jedoch eine Geldauflage von 500 Euro zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte der Hamburgerin vorgeworfen, sie habe im Sommer 2019 in einer Chat-Kommunikation kinderpornografische Bilder positiv kommentiert und sich durch Äußerungen, die mutmaßlich ein entsprechendes Interesse ausdrückten, um den Erhalt solcher Bilder bemüht.

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Metzelder hat in einem Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und an drei Frauen weitergeleitet zu haben. Der 40-Jährige wurde am Donnerstag vergangener Woche zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts inzwischen rechtskräftig.

Beschuldigte räumte Tat ein

Die Chat-Partnerin hatte die Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldauflage zunächst abgelehnt. Daraufhin hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt, worüber das Amtsgericht nach Angaben des Sprechers am Donnerstag zu entscheiden hatte. Die Beschuldigte habe dabei über ihren Verteidiger die Tat eingeräumt und bedauert, das erhaltene Bildmaterial nicht schneller an die Polizei weitergeleitet zu haben.

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Die Hamburger Polizei hatte nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im Sommer 2019 einen Hinweis eines Dritten bekommen, wonach eine Frau kinderpornografische Dateien von Metzelder zugeschickt bekommen habe. Die Ermittler hatten die 42-Jährige daraufhin kontaktiert und als Zeugin befragt.

RND/dpa

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