Zum Prozessbeginn: Das sagt der Anwalt der Hauptbelastungszeugin zum Fall Metzelder

Gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist Anklage wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie erhoben worden.

Gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist Anklage wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie erhoben worden.

Am Donnerstag startet der Strafprozess gegen Fußball-Vizeweltmeister Christoph Metzelder (40). Ihm wird Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Doch die Staatsanwaltschaft wird ohne die Hauptbelastungszeugin, eine 40-jährige Hamburgerin, auskommen müssen. Gegen die Frau war ein Strafbefehl in Höhe von 1000 Euro erlassen worden, gegen den sie Einspruch eingelegt hat. Sie soll sich durch eine positive Kommentierung um den Erhalt der kinderpornografischen Bilder bemüht und Interesse an ihnen gezeigt haben, sagt der Hamburger Gerichtssprecher Kai Wantzen.

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Da das Verfahren gegen die Frau in Hamburg noch nicht abgeschlossen ist, werde sie sich im Düsseldorfer Prozess gegen Metzelder auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen, bestätigt ihr Anwalt Leon Kruse dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Ihre Angaben können aber trotzdem verwertet werden, weil sie vor der Polizei hinreichend Auskunft gegeben hat und diese Angaben in die Verhandlung eingebracht werden können“, erklärt er. Was dann nicht möglich sei, seien Fragen an die Mandantin.

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Das sei ein Standardprozedere: „Wenn man selbst von der Staatsanwaltschaft beschuldigt wird, sagt man nicht in einem anderen Verfahren als Zeuge aus. Das ist zwar möglich, aber kein Verteidiger würde dazu raten“, so Kruse. Es könne aber durchaus sein, wenn beispielsweise das Verfahren gegen Metzelder in Berufung gehe und sich das Verfahren gegen seine Mandantin in Hamburg bis dahin abgeschlossen sei, dass sie dann als Zeugin geladen werde. „Dann würde sie als Zeugin aussagen müssen und auch wollen.“

Verteidiger nennt Beschuldigung der Frau „unverständlich“

Dass die Hamburgerin von der Staatsanwaltschaft Hamburg weiterhin beschuldigt wird, nennt der Verteidiger gegenüber dem RND „unverständlich und nicht nachvollziehbar“. Er sagt konkret: „Ich halte es nicht für strafbar, was sie gemacht hat. Ich halte es auch nicht für provokativ, sondern ganz im Gegenteil für sehr mutig.“ Damit bezieht Kruse sich auf eine Aussage des Verteidigers von Metzelder, Ulrich Sommer, der die Frau aus Hamburg in einem RTL-Interview als Provokateurin bezeichnet hatte.

Kruse erläutert weiter seine Sicht der Dinge: „Man muss sich überlegen, dass Metzelder als ‚Schutzengel‘ gegen Kindesmissbrauch in einem Chat von solchen Neigungen berichtet. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Man schaut weg oder man geht dem nach.“ Er finde es nachvollziehbar, dass seine Mandantin sich für Zweiteres entschieden habe. Als „,Schutzengel‘ gegen Kindesmissbrauch“ bezeichnet Kruse den Ex-Profifußballer, weil dieser in der Vergangenheit eine eigene Stiftung für Kinder gegründet und sich mit ihr auch für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch engagiert hatte. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen hatte er Positionen und Ämter ruhen lassen und die von ihm mitgegründete PR-Agentur verlassen.

Zu der Frage, ob seine Mandantin die Polizei nicht hätte vorher informieren können, dass sie im Chat mit dem Fußballer nach Beweisen gegen ihn sucht, sagt Kruse: „Ich glaube nicht, dass man in eine Polizeiwache gehen und sagen kann, man habe das Gefühl, dass Herr Metzelder pädophil ist. Ich glaube nicht, dass meine Mandantin dort ernst genommen worden wäre.“ Er ist sich sicher, dass es „dann jedenfalls nicht zur Aufklärung dieser Straftaten gekommen“ wäre. Der Verdacht der Hamburgerin hätte demnach nicht für eine Durchsuchung gereicht. „Nur weil jemand solche Neigungen hat, heißt es ja nicht, dass er auch kinderpornografische Bilder besitzt.“

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Verteidiger über Verhalten seiner Mandantin: „Dient dem Schutz der Kinder und ist nicht strafwürdig“

Der Verteidiger zeigt Verständnis für das Vorgehen seiner Mandantin und betont, dass man auch berücksichtigen müsse, dass das eine Situation sei, die einen möglicherweise überfordere, „und dann macht man das, was man für richtig hält, für Menschen, die sich nicht schützen können, nämlich die Kinder, die in diesen Videos missbraucht werden“. Er sagt weiter gegenüber dem RND: „Ich halte es für zulässig nachzufragen, wenn jemand solche Neigungen äußert, Interesse vorzugeben und ‚Ja‘ zu sagen, wenn er Bilder anbietet. Ein solches Verhalten dient dem Schutz der Kinder und ist nicht strafwürdig.“

Das RND hat den Anwalt von Christoph Metzelder, Ulrich Sommer, ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten – diese blieb bislang unbeantwortet.

mit dpa

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