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WHO-Liste für Impfungen mit einbezogen

EU lockert Einreisebestimmungen ab dem 1. März

Passagiere kommen am Flughafen Palma de Mallorca an. Ab dem 1. März soll die Einreise in ganz Europa für Geimpfte und Genesene außerhalb der EU einfacher werden.

Passagiere kommen am Flughafen Palma de Mallorca an. Ab dem 1. März soll die Einreise in ganz Europa für Geimpfte und Genesene außerhalb der EU einfacher werden.

Die Einreise in die EU soll angesichts der weltweit steigenden Corona-Impfrate wieder etwas einfacher werden. Vom 1. März an soll die Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Einreisen auch für Menschen aufgehoben werden, die mit einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoff geschützt worden sind. Das geht aus einer unverbindlichen Empfehlung hervor, auf die sich die EU-Staaten am Dienstag verständigten. Bislang entfielen die Beschränkungen nur für Personen, die mit einem Präparat mit EU-Zulassung geimpft worden sind: Biontech, Moderna, Astrazeneca, Johnson & Johnson und Novavax.

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So sollen Reisen von außerhalb der EU erleichtert werden

Auf der WHO-Liste sind darüber hinaus etwa die beiden chinesischen Impfstoffe Sinopharm und Sinovac. Jedoch können die einzelnen EU-Staaten von Personen, die einen Impfstoff von der WHO-Liste bekommen haben, weitere Vorgaben wie einen negativen PCR-Test oder Quarantäne verlangen. Auch sollten Beschränkungen für Personen aufgehoben werden, die innerhalb von 180 Tagen vor der Reise mit dem Coronavirus infiziert waren. Kinder zwischen sechs und 18 Jahren sollte die Einreise erlaubt werden, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen können. Kinder unter sechs Jahren sollten keine zusätzlichen Bedingungen erfüllen müssen.

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Verschärfte Einreise-Regeln galten Mitte März 2020 in der EU

Zur Eindämmung der Pandemie hatten sich Mitte März 2020 alle EU-Staaten außer Irland sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island darauf geeinigt, nicht zwingend notwendige Reisen in die EU zunächst zu verbieten. Je nach Corona-Lage in den Ländern wird dieser weitgehende Einreisestopp mittlerweile jedoch gelockert. Die Voraussetzungen dafür wurden mit dem aktuellen Beschluss angepasst. Grundsätzlich ist die Empfehlung nicht bindend. Ausnahmen gibt es unter anderem für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen sowie für Gesundheits- und Transportpersonal.

Die EU-Kommission soll nun bis Ende April überprüfen, ob die Liste der Drittstaaten, aus denen die Einreise ohne Beschränkungen möglich ist, aufgehoben wird. Stattdessen könnte dann ein komplett personenbezogener Ansatz gewählt werden.

RND/dpa

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