Kommt auf Mallorca bald ein Billigmietwagenverbot?
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Auf Mallorca könnte es schon bald keine Billigmietwagen mehr geben.
© Quelle: Clara Margais/dpa/dpa-tmn
Ein Mietauto für weniger als 10 Euro pro Tag? Solche Schnäppchenpreise könnte es auf der spanischen Urlaubsinsel Mallorca schon bald nicht mehr geben.
Wie die „Mallorca-Zeitung“ berichtet, hat die Balearenregierung eine Anzeige bei der spanischen Wettbewerbsbehörde Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC) gegen „unlauteren Wettbewerb“ und Schnäppchenpreise bei Mietwagenanbietern gestellt.
Was steckt hinter dem Geschäftsgebaren?
Die Begründung: Die teils extrem niedrigen Preise für Mietwagen würden nicht einmal die Kosten der Anbieter decken, die CNMC soll deshalb prüfen, was hinter den Geschäftspraktiken der Anbieter steckt.
Nach Angaben der Zeitung führt die Anzeige unter anderen die bekannten Firmen OK Mobility und Goldcar auf. Diese sorgten mit ihren Billigpreisen nicht nur für eine Wettbewerbsverzerrung, Kundinnen und Kunden würden mit „betrügerischen Maßnahmen“ häufig zudem dazu gebracht, mehr für die Autos zu zahlen – so zitiert die „Mallorca-Zeitung“ aus einem Schreiben des Generaldirektors für Verbraucherschutz, Félix Alonso, an die CNMC.
Billige Mietwagen auf Mallorca: oft versteckte Kosten
So sollen Anbieter ihrer Kundschaft beispielsweise nachträglich Schäden an den Autos in Rechnung stellen, die entweder vorher nicht sichtbar waren oder schon zuvor bestanden.
Ein weiterer Kritikpunkt: die Voll-Leer-Tankregelung. Kundinnen und Kunden übernehmen ihr Auto in diesem Fall mit vollem Tank und geben es leer wieder ab – das Unternehmen stellt ihnen dann eine Tankfüllung in Rechnung, meist zu überhöhten Preisen.
Diesen Anbietern könnten Sanktionen drohen
Nach Angaben der Zeitung tauchen neben Goldcar und OK Mobility in der Liste der Balearenregierung auch noch die Anbieter Centauro, Click & Rent und die Suchportale Rentalcars.com, Doyouspain.com und Cartrawler.com auf.
Sollte die Untersuchung der CNMC tatsächlich ergeben, dass ein unlauter Wettbewerb vorliegt, könnte das Verbraucherschutzministerium Sanktionen verhängen.
RND/jaf