Neue Risikogebiete: Südafrika-Urlaub wieder ohne Quarantäne möglich
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Blick von oben auf Kapstadt mit Hafen, Tafelberg und Lions Head.
Mitten in den Sommerferien hat die Bundesregierung eine neue Einreiseverordnung verabschiedet – einfache Risikogebiete gibt es nicht mehr, dafür aber Hochrisiko- und Virusvariantengebiete. Mit dieser Neuregelung wird es für ungeimpfte Reisende, die nicht genesen sind, nun schwieriger, einen quarantänefreien Urlaub zu verbringen.
Viele Änderungen gibt es derzeit allerdings nicht: Länder, die bisher als Hochinzidenzgebiete gelten, gelten fortan als Hochrisikogebiete. Neu auf der Liste sind allerdings die neun afrikanischen Staaten, die teilweise bereits seit Januar auf der Liste der Virusvariantengebiete gestanden hatten. Hier ist eine Einreise nun auch für Nichtdeutsche wieder möglich, zudem entfällt für Geimpfte die Quarantäne. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in Quarantäne, kann sich ab dem fünften Tag aber freitesten.
Beliebte Urlaubsdestinationen, denen wegen hoher Inzidenzen eine Einstufung als Hochrisikogebiet drohten, wurden erst mal verschont. Griechenland, Frankreich, Malta, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei haben seit dem 1. August trotz Inzidenzen über 100 keinen Risikostatus mehr.
Diese Länder sind jetzt Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
Diese Länder gelten seit Sonntag, 1. August, als Hochrisikogebiete:
- Ägypten
- Andorra
- Argentinien
- Bolivien
- Botsuana (ab 1. August)
- Chile
- Costa Rica
- Ecuador
- Eswatini (ab 1. August)
- Fidschi
- Georgien
- Indien
- Indonesien
- Iran
- Kolumbien
- Kuba
- Kuwait
- Lesotho (ab 1. August)
- Libyen
- Malawi (ab 1. August)
- Malaysia
- Mongolei
- Mosambik (ab 1. August)
- Namibia (ab 1. August)
- Nepal
- Niederlande – inklusive der autonomen Länder und der karibischen Teile des Königreichs der Niederlande
- Oman
- Paraguay
- Peru
- Portugal – inklusive der autonomen Regionen Madeira und Azoren
- Russland
- Sambia (ab 1. August)
- Seychellen
- Simbabwe (ab 1. August)
- Spanien – inklusive der Balearen und Kanaren
- Südafrika (ab 1. August)
- Sudan
- Suriname
- Syrien
- Tansania
- Tunesien
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
- Zypern
Diese Länder sind weiter als Virusvariantengebiete gelistet:
- Brasilien
- Uruguay
Rund 150 Länder ohne Risikostatus – trotzdem Testpflicht
Alle Länder, die in keine der beiden Kategorien fallen, sind seit dem 1. August 2021 kein Risikogebiet mehr. Allerdings gilt durch die neue Einreiseverordnung, die am Freitag, 30. Juli 2021, beschlossen wurde, eine allgemeine Testpflicht. Alle Personen ab zwölf Jahren, die nach Deutschland einreisen und die nicht genesen oder geimpft sind, müssen vor der Einreise einen Corona-Test machen. Das negative Testergebnis muss bei möglichen Kontrollen vorgelegt werden.
Urlaub im Hochrisikogebiet: Regeln für Reisende seit Sonntag
Reisende, die aus einem Hochrisikogebiet kommen, müssen einige Regeln beachten. Hochrisikogebiete werden diesen Sonntag, 1. August, erstmals ausgewiesen.
- Testpflicht: Ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest muss bei der Einreise vorliegen. Vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit.
- Einreiseanmeldung: Alle Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier muss der Test-, Impf- oder Genesenennachweis hochgeladen werden.
- Quarantänepflicht: Für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten besteht eine zehntägige Quarantänepflicht – auch für Kinder! Diese kann durch einen freiwilligen Corona-Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr verkürzt werden. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht befreit, ihre ungeimpften Kinder aber nicht.
Urlaub im Virusvariantengebiet: Regeln für Reisende seit Sonntag
Die Einstufung als Virusvariantengebiet ist die höchste, die in Deutschland möglich ist. Hier gelten die strengsten Regeln für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer.
- Beförderungsverbot: Ist ein Land als Virusvariantengebiet eingestuft, gilt eine Einreisesperre und ein Beförderungsverbot für Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland haben.
- Testpflicht: Ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest muss bei der Einreise vorliegen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit, Geimpfte und Genesene allerdings nicht.
- Einreiseanmeldung: Alle Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier muss der Testnachweis hochgeladen werden.
- Quarantänepflicht: Für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern aus Virusvariantengebieten besteht eine vierzehntägige Quarantänepflicht – auch für Kinder! Diese kann nicht verkürzt werden. Auch Geimpfte und Genesene müssen in Quarantäne. Neu ist seit dem 28. Juli: Ist auf der Seite des Robert Koch-Instituts eindeutig im Bezug auf die Neuordnung zu lesen, dass ein bestimmter Impfstoff gegen die Virusvariante wirkt, wegen der ein Land oder eine Region auf der Liste steht, befreit der Impfnachweis mit eben jenem Impfstoff von der Quarantäne. Aktuell gibt es auf der Seite des RKI keine solchen Aussagen, die von einer Quarantäne befreien würden.
RND/msk