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Neue Risiko­gebiete: Süd­afrika-Urlaub wieder ohne Quarantäne möglich

Blick von oben auf Kapstadt mit Hafen, Tafelberg und Lions Head.

Blick von oben auf Kapstadt mit Hafen, Tafelberg und Lions Head.

Mitten in den Sommer­ferien hat die Bundes­regierung eine neue Einreise­verordnung verabschiedet – einfache Risiko­gebiete gibt es nicht mehr, dafür aber Hoch­risiko- und Virusvarianten­gebiete. Mit dieser Neuregelung wird es für ungeimpfte Reisende, die nicht genesen sind, nun schwieriger, einen quarantäne­freien Urlaub zu verbringen.

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Viele Änderungen gibt es derzeit allerdings nicht: Länder, die bisher als Hochinzidenz­gebiete gelten, gelten fortan als Hochrisiko­gebiete. Neu auf der Liste sind allerdings die neun afrikanischen Staaten, die teilweise bereits seit Januar auf der Liste der Virusvarianten­gebiete gestanden hatten. Hier ist eine Einreise nun auch für Nichtdeutsche wieder möglich, zudem entfällt für Geimpfte die Quarantäne. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in Quarantäne, kann sich ab dem fünften Tag aber freitesten.

Beliebte Urlaubs­destinationen, denen wegen hoher Inzidenzen eine Einstufung als Hochrisiko­gebiet drohten, wurden erst mal verschont. Griechen­land, Frank­reich, Malta, Thai­land, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei haben seit dem 1. August trotz Inzidenzen über 100 keinen Risiko­status mehr.

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Diese Länder sind jetzt Hochrisiko- und Virusvarianten­gebiete

Diese Länder gelten seit Sonntag, 1. August, als Hochrisiko­gebiete:

  • Ägypten
  • Andorra
  • Argentinien
  • Bolivien
  • Botsuana (ab 1. August)
  • Chile
  • Costa Rica
  • Ecuador
  • Eswatini (ab 1. August)
  • Fidschi
  • Georgien
  • Indien
  • Indonesien
  • Iran
  • Kolumbien
  • Kuba
  • Kuwait
  • Lesotho (ab 1. August)
  • Libyen
  • Malawi (ab 1. August)
  • Malaysia
  • Mongolei
  • Mosambik (ab 1. August)
  • Namibia (ab 1. August)
  • Nepal
  • Niederlande – inklusive der autonomen Länder und der karibischen Teile des König­reichs der Niederlande
  • Oman
  • Paraguay
  • Peru
  • Portugal – inklusive der autonomen Regionen Madeira und Azoren
  • Russland
  • Sambia (ab 1. August)
  • Seychellen
  • Simbabwe (ab 1. August)
  • Spanien – inklusive der Balearen und Kanaren
  • Südafrika (ab 1. August)
  • Sudan
  • Suriname
  • Syrien
  • Tansania
  • Tunesien
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
  • Zypern

Diese Länder sind weiter als Virusvarianten­gebiete gelistet:

  • Brasilien
  • Uruguay

Rund 150 Länder ohne Risiko­status – trotzdem Test­pflicht

Alle Länder, die in keine der beiden Kategorien fallen, sind seit dem 1. August 2021 kein Risiko­gebiet mehr. Allerdings gilt durch die neue Einreise­verordnung, die am Freitag, 30. Juli 2021, beschlossen wurde, eine allgemeine Test­pflicht. Alle Personen ab zwölf Jahren, die nach Deutschland einreisen und die nicht genesen oder geimpft sind, müssen vor der Einreise einen Corona-Test machen. Das negative Test­ergebnis muss bei möglichen Kontrollen vorgelegt werden.

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Urlaub im Hochrisiko­gebiet: Regeln für Reisende seit Sonntag

Reisende, die aus einem Hochrisiko­gebiet kommen, müssen einige Regeln beachten. Hochrisiko­gebiete werden diesen Sonntag, 1. August, erstmals ausgewiesen.

  • Testpflicht: Ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest muss bei der Einreise vorliegen. Vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter zwölf Jahren sind von der Test­pflicht befreit.
  • Einreise­anmeldung: Alle Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer aus Hochrisiko­gebieten müssen die digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Hier muss der Test-, Impf- oder Genesenen­nachweis hoch­geladen werden.
  • Quarantäne­pflicht: Für Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer aus Hochrisiko­gebieten besteht eine zehn­tägige Quarantäne­pflicht – auch für Kinder! Diese kann durch einen freiwilligen Corona-Test ab dem fünften Tag nach der Rück­kehr verkürzt werden. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne­pflicht befreit, ihre ungeimpften Kinder aber nicht.

Urlaub im Virusvarianten­gebiet: Regeln für Reisende seit Sonntag

Die Einstufung als Virusvarianten­gebiet ist die höchste, die in Deutsch­land möglich ist. Hier gelten die strengsten Regeln für Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer.

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  • Beförderungs­verbot: Ist ein Land als Virusvarianten­gebiet eingestuft, gilt eine Einreise­sperre und ein Beförderungs­verbot für Menschen, die nicht die deutsche Staats­bürgerschaft oder einen dauerhaften Aufenthalts­titel in Deutsch­land haben.
  • Test­pflicht: Ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest muss bei der Einreise vorliegen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Test­pflicht befreit, Geimpfte und Genesene allerdings nicht.
  • Einreise­anmeldung: Alle Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer aus Virusvarianten­gebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier muss der Test­nachweis hoch­geladen werden.
  • Quarantäne­pflicht: Für Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrern aus Virusvarianten­gebieten besteht eine vierzehn­tägige Quarantäne­pflicht – auch für Kinder! Diese kann nicht verkürzt werden. Auch Geimpfte und Genesene müssen in Quarantäne. Neu ist seit dem 28. Juli: Ist auf der Seite des Robert Koch-Instituts eindeutig im Bezug auf die Neuordnung zu lesen, dass ein bestimmter Impf­stoff gegen die Virus­variante wirkt, wegen der ein Land oder eine Region auf der Liste steht, befreit der Impf­nachweis mit eben jenem Impf­stoff von der Quarantäne. Aktuell gibt es auf der Seite des RKI keine solchen Aussagen, die von einer Quarantäne befreien würden.

RND/msk

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