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Entwarnung für 35 Länder

RKI-Liste: Italien, Kroatien und Polen keine Hochrisikogebiete mehr

Der Strand von Tropea gehört zu den familienfreundlichsten Stränden in Italien. Nun gilt das Land nicht mehr als Hochrisikogebiet.

Der Strand von Tropea gehört zu den familienfreundlichsten Stränden in Italien. Nun gilt das Land nicht mehr als Hochrisikogebiet.

Die Liste der Risikogebiete wird immer kürzer: 35 weitere Länder und zahlreiche Überseegebiete gelten nicht mehr als Hochrisikogebiete – keine neuen kommen hinzu. Mittlerweile sind auf der Liste des Robert-Koch-Institutes (RKI) nur noch 63 Staaten sowie Überseegebiete als Hochrisikogebiete gelistet.

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Besonders erfreut dürften Urlauberinnen und Urlauber darüber sein, dass der Risikostatus für beliebte Reiseziele in Europa entfällt. Belgien, Bulgarien, Italien, Kroatien, Polen, Schweden und Ungarn sind seit Sonntag keine Hochrisikogebiete mehr. Somit müssen ungeimpfte Reisende sowie ungeimpfte Kinder nach der Rückkehr nicht mehr in Quarantäne.

Ebenfalls von der Liste gestrichen werden beliebte Reiseziele wie die Seychellen, Aruba, Bonaire und Curaçao. Auch hier gilt künftig nur noch die 3G-Regel zur Einreise: Ungeimpfte und nicht genesene Personen benötigen einen negativen Corona-Test, um nach Deutschland zu reisen. Die digitale Einreiseanmeldung entfällt.

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Die neue RKI-Liste im Überblick

Gebiete, die nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten:

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bangladesch
  • Belgien
  • Belize
  • Der plurinationale Staat Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Bulgarien
  • Ecuador
  • Frankreich – das französische Überseedepartement Guadeloupe – die Gebietskörperschaften St. Barthélemy und St. Martin
  • Grenada
  • Guyana
  • Irak
  • Italien
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Madagaskar
  • Montenegro
  • Die Niederlande – die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Martin
  • Nordmazedonien
  • Panama
  • Peru
  • Die Philippinen
  • Polen
  • Die Republik Moldau
  • St. Lucia
  • San Marino
  • Schweden
  • Serbien
  • Die Seychellen
  • Suriname
  • Die Ukraine
  • Ungarn

Die Einstufung als Hochrisikogebiet beziehungsweise die Aufhebung des Status sind ab Sonntag, 27. Februar, 0 Uhr, wirksam.

Keine Hochrisikogebiete ab 4. März mehr?

Die aktuelle Handhabung der Einstufung von Ländern als Corona-Hochrisikogebiete durch Bundesgesundheitsministerium, Bundesinnenministerium sowie Auswärtiges Amt könnte sich aber bald ändern. Die Bundesregierung will Auslandsreisen in Corona-Zeiten wieder erleichtern.

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Laut dem Änderungsentwurf des Gesundheitsministers Karl Lauterbach sollen Länder nur noch dann als Hochrisikogebiete ausgewiesen werden, wenn dort eine Corona-Mutante mit „stärker krankmachenden Eigenschaften“ grassiert als die hierzulande dominierende Omikron-Variante. Eine am vergangenen Mittwoch geplante Befassung mit den neuen Regeln im Bundeskabinett hatte sich allerdings wegen regierungsinterner Beratungen verschoben. Das Gesundheitsministerium hatte erklärt, es sei dennoch weiterhin vorgesehen, dass die Neuregelungen zum 4. März greifen – also noch vor den Osterferien.

Derzeit bringt eine Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner eine hohe Wahrscheinlichkeit mit sich, dass ein Land oder eine Region als Hochrisikogebiet eingestuft und mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes belegt wird. Hinzugezogen werden können auch andere Faktoren wie die Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Hospitalisierungsrate und die Positivrate der Corona-Tests.

Diese Art der Einstufung hat zur Folge, dass inzwischen viele Länder als Hochrisikogebiete gelten, in denen die Inzidenz deutlich niedriger ist als in Deutschland.

Einreiseregeln in Deutschland

Für die Einreise nach Deutschland gilt generell die 3G-Regel: Reisende müssen den Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test bei sich führen. Für die Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten gelten verschärfte Regeln:

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Onlineanmeldung: Alle, die aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten zurückkehren, müssen vorab eine digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene müssen dort ihren Test-, Impf- oder Genesenennachweis hochladen.

Quarantänepflicht: Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und weder geimpft noch genesen ist, muss in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich. Auch Kinder müssen in Isolation – allerdings müssen unter Sechsjährige sich nicht freitesten, die Quarantäne endet automatisch nach dem fünften Tag. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss für 14 Tage in Quarantäne. Es gelten keine Ausnahmen für Geimpfte, Genesene oder Kinder.

Corona-Testpflicht: Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss unabhängig vom Impfstatus noch vor dem Einsteigen in einen Flieger einen negativen PCR-Test vorweisen. Und auch nach der Ankunft können weitere PCR-Testungen durch das Gesundheitsamt am Flughafen oder am Ort der Absonderung/Quarantäne angeordnet werden, heißt es vom Bundesministerium für Gesundheit. Diese Regel gilt auch für Geimpfte und Genesene. Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet reicht ein 3G-Nachweis (Impfung, Genesung oder Corona-Test). Ein Antigenschnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 72 Stunden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.

Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete

Gültig ab Sonntag, 26. Februar, 0 Uhr:

  • Ägypten
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Australien
  • Bahrain
  • Barbados
  • Belarus
  • Bhutan
  • Brasilien
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dänemark inklusive der Färöer und Grönland
  • Dominica
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich und die folgenden Überseedepartements und Überseegebiete: Martinique, Neukaledonien, Réunion
  • Georgien
  • Griechenland
  • Guatemala
  • Haiti
  • Iran
  • Island
  • Israel
  • Japan
  • Jemen
  • Jordanien
  • Kuwait
  • Lettland
  • Libanon
  • Libyen
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Malediven
  • Mexiko
  • Monaco
  • Mongolei
  • Niederlande
  • Nordkorea
  • Norwegen
  • Oman
  • Österreich mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee
  • Palästinensische Gebiete
  • Palau
  • Paraguay
  • Papua-Neuguinea
  • Portugal inkl. der Azoren und Madeira
  • Rumänien
  • Russland
  • Salomonen
  • Schweiz
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Syrien
  • Tadschikistan
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechien
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Uruguay
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zypern

RND/bv

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