Kein Bier mehr nach 21.30 Uhr: Hotelverband auf Mallorca fordert Ladenschließungen
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In der Schinkenstraße könnte es nach 21.30 Uhr bald ruhiger werden.
© Quelle: imago images/Chris Emil Janßen
Am Ballermann könnte es nachts bald ruhiger werden. Der Hotelverband an der Playa de Palma hat genug von grölenden Urlaubern und Urlauberinnen, deren Alkoholexzesse bis in die frühen Morgenstunden andauern, und fordert deshalb die Schließung von Läden, die verbotenerweise zwischen 21.30 Uhr abends und 8 Uhr morgens alkoholische Getränke verkaufen. Das berichtet das „Mallorca Magazin“.
Rathäuser sollen mit der Umsetzung beauftragt werden
Ein Gesetzesdekret, das die Balearen-Regierung vor zwei Jahren verabschiedet hat und das unter anderem den nächtlichen Alkoholverkauf in Geschäften in Tourismusgebieten verbietet, macht eine zeitlich festgelegte Schließung möglich. Das Dekret gilt für Küstenorte, in denen der Sauftourismus in den vergangenen Jahren überhandgenommen hat. Dazu zählen auf Mallorca die Küstenbereiche Magaluf sowie die Playa de Palma zwischen Can Pastilla, Arenal und Son Verí Nou.
Das Problem aus Sicht der Hoteliers an der Playa de Palma: Die Umsetzung des Beschlusses liegt derzeit im Befugnisbereich der Inselräte. Effektiver sei es aber, die Entscheidungsgewalt in die Hände der Rathäuser zu geben, da diese Verbote rasch aussprechen und umsetzen könnten.
Entschlossenes Durchgreifen in Magaluf
Im vom britischen Tourismus dominierten Magaluf wurde dieser Weg bereits eingeschlagen. Das dortige Rathaus in Cavià ließ sich nach Angaben des „Mallorca Magazins“ vor zwei Wochen die Verfügungsgewalt vom Inselrat übertragen und geht nun auf lokaler Ebene gegen illegale Nachtverkäufe von Alkohol, Rabattaktionen in Bars und organisierte Sauftouren, sogenannte Pub-Crawls, vor. Nun sollen möglichst auch die Rathäuser von Palma und Llucmajor nachziehen.
„Wir verstehen nicht, warum Calvià große Schritte unternimmt, und Palma und Llucmajor nicht“, so die Präsidentin des Hotelverbandes an der Playa, Isabel Vidal, gegenüber dem Magazin. Angeordnete Schließungen seitens der Rathäuser seien wesentlich effektiver als aktuell erteilte Bußgeldbescheide. Laut Vidal gibt es viele Geschäftsinhaber und ‑inhaberinnen, die trotz eines Bußgeldbescheids weiterhin gegen die Verordnung zur Beschränkung der Verkaufszeiten von Alkohol verstießen. Eine drohende Schließung sei da wesentlich abschreckender.
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RND/jaf