Minigolf

MGC Göttingen lässt seine Anlagen geschlossen

Im Moment nicht möglich: Minigolf für Freizeitspieler auf der Anlage an der Schillerwiese.

Im Moment nicht möglich: Minigolf für Freizeitspieler auf der Anlage an der Schillerwiese.

Göttingen. Während auf den Tennisplätzen an der Schillerwiese seit Anfang Mai wieder Bälle über das Netz geschlagen werden dürfen, ruht der Betrieb auf der benachbarten Minigolfanlage noch. „Das bleibt auch weiterhin so. Wir waren die Entwicklung ab“, sagt Erika von dem Knesebeck, die Pressewartin des MGC Göttingen.

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Die Streichung der gesamten Minigolf-Saison durch den DMV (Deutscher Minigolf Sport Verband) und auch die Absage des 50-jährigen Vereins-Jubiläums im Juli, bei dem auch ein internationales Turnier stattfinden sollte, haben den MGC hart getroffen. Inzwischen gibt es einige Lockerungen auch für den Minigolf Sport. Die jüngste Landesverordnung erlaubt unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen grundsätzlich auch Minigolf-Anlagen die Wiedereröffnung. Trotzdem bleiben die Plätze „Grätzelstraße“ und „Schillerwiese“ weiterhin geschlossen. Nur der Trainingsbetrieb für Vereinsmitglieder ist seit vier Wochen unter bestimmten Voraussetzungen auf der Anlage „Grätzelstraße“ erlaubt.

Ehrenamtler gehören zur Risikogruppe

Obwohl dem Verein schon seit zwei Monaten die Einnahmen fehlen, hat der MGC-Vorstand entschieden, den Spielbetrieb für das Publikum vorerst noch nicht wieder zu starten. „Ausschlaggebend sind mehrere Gründe. So ist die Umsetzung der Regularien auf den Minigolf-Anlagen gegenwärtig nur unter hohem Aufwand zu gewährleisten. Auch zählen die Mitglieder, die ehrenamtlich den Platzdienst auf beiden Anlagen versehen, selbst zur sogenannten ,Risikogruppe’. Wir sind alle über 70 Jahr alt“, sagt Erika von dem Knesebeck. Der MGC könne und wolle zum jetzigen Zeitpunkt kein Risiko eingehen – weder für Gäste, noch für Vereinsmitglieder.

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„Schon am Eingang könnte es Probleme damit geben, den Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten“, sagt die Pressewartin. Bis zu vier Personen dürften an einer Bahn spielen – mit eben dem entsprechenden Abstand. Hinzu komme, dass Schläger, Bälle und Schreibmaterial nach jedem Spiel desinfiziert werden müssten, außerdem müssten die Namen aller spielenden Personen erfasst und drei Wochen aufgehoben werden, bevor sie vernichtet werden können. „Wenn man sich gemeinsam über einen gelungenen Schlag freut, fällt es sicher schwer, deutlich mehr als eine Schlägerlänge auf Abstand gehen zu müssen“, sagt Erika von dem Knesebeck, die auf das Verständnis der Minigolfer hofft, die in ihrer Freizeit immer einmal vorbeischauen.

Von Kathrin Lienig

GT/ET

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