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Mobiles Arbeiten

Den privaten PC nutzen?

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Der eigene Laptop als Arbeitsgerät – ist das notwendig? FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN

Göttingen. Viele Beschäftigte mussten in den vergangenen Wochen und Monaten von zu Hause aus arbeiten. Und viele dürften dabei den eigenen PC und das private Telefon genutzt haben – was die Frage aufwirft: Müssen sie das eigentlich?

   

Rein rechtlich ist die Antwort klar: „Niemand ist verpflichtet, seine private Hardware für den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen“, sagt Alexander Bredereck. Dem Fachanwalt für Arbeitsrecht zufolge spielt es dabei keine Rolle, ob es eine dienstliche Vereinbarung zum Homeoffice gibt oder man sich nur mündlich mit der Firma darauf geeinigt hat. „Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, hier für die notwendigen Voraussetzungen zu sorgen“, erläutert der Experte.

Einfach die Arbeit zu verweigern, weil kein Dienstgerät zu Verfügung steht, kann unter Umständen aber Probleme bringen. „Man muss immer die Reaktion sehen“, so Bredereck. In einem Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz werde man in so einem Fall möglicherweise sogar den Job los.

Aber auch in einem Unternehmen, in dem man Kündigungsschutz genießt, könnte eine solche Weigerung langfristig für Spannungen sorgen. „Man sieht sich im Arbeitsverhältnis immer wieder“, gibt der Arbeitsrechtler zu bedenken. „In jedem Fall sollten Arbeitnehmer mit der Firma reden“, lautet sein Tipp. „Vielleicht ist es eine Option, sich einen Laptop auf eigene Faust zu bestellen und sich die Ausgaben dafür vom Unternehmen erstatten zu lassen.“ dpa/hb