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Kindesunterhalt und erweiterter Umgang

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FOTO: FABIAN HELMICH

Aktuelle Unterhaltsregelung

Trennen sich Eltern, so ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Hierbei ist es unerheblich, wie häufig Umgangskontakte mit dem Kind erfolgen.

Veränderung des Rollenverständnisses

Auch In den letzten Jahren, wenn nicht gar Jahrzehnten, hat sich das Rollenverständnis massiv verändert. wenn weiterhin nach der Trennung der Eltern viele Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei ihren Müttern haben, so übernehmen die Väter zunehmend mehr Verantwortung und haben erweiterten Umgang mit ihren Kindern. Auf die Höhe des Kindesunterhaltes hat dies derzeit nahezu keine Auswirkungen. Rein finanziell ist es ohne Bedeutung, ob der Vater gar keinen Umgang mit seinem Kind und damit keine weiteren Ausgaben hat oder ob er sein Kind an drei von sieben Tagen pro Woche selbst betreut. Gerade bei erweiterten Umgängen fallen nicht unerhebliche zusätzliche Kosten für eine größere Wohnung, Freizeitaktivitäten, Verpflegung, ... an. Erst bei einer exakt hälftigen Betreuung liegt ein sogenanntes Wechselmodell vor, das zu einer Veränderung der Unterhaltszahlungen führt.

Geplante Neuregelung

Der Gesetzgeber eine Veränderung plant hier und hat Eckpunkte einer Neuregelung zum Kindesunterhalt vorgestellt. Hiernach soll ein Stufenmodell eingeführt werden, welches eine intensivere Betreuung beim Kindesunterhalt wie folgt berücksichtigen könnte:
• Residenzmodell (Betreuungsanteile 0 bis 32 Prozent)
- keine Änderung im Vergleich zum jetzigen Unterhaltsrecht
• Mitbetreuungsmodell (32 bis 44 Prozent)
- Reduzierung des Bedarfs um pauschal 15 Prozent
• Wechselmodell (44 bis 55 Prozent)
- Reduzierung des Bedarfs um pauschal 25 Prozent 

Die Ermittlung der Betreuungsanteile soll anhand der Zahl der Übernachtungen erfolgen. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber diese Eckpunkte so oder so ähnlich umsetzen wird. In jedem Fall dürfte dies den gewandelten Verhältnissen und der Lebenswirklichkeit deutlich gerechter werden.

JENNY TEUPKE 
Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwälte & Notar Dr. Wichmann, Suthaus, Rohde, Paulini & Teupke