Ein selbstbestimmt gestalteter Abschied entlastet die Angehörigen im Trauerfall. Wer seine Bestattung selbst regelt, sorgt dafür, dass später alles nach seinen Vorstellungen ablaufen wird – selbst, wenn es niemanden mehr gibt, der eine Beisetzung verlässlich organisieren kann. Dazu schließen die Vorsorgenden mit dem Bestatter ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem sämtliche Wünsche festgeschrieben werden können. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Bestatter hin.
Der Bestatter ist verpflichtet, auf Wunsch einen transparenten Kostenvoranschlag zu erstellen. Das Angebot eines Bestattungsunternehmens setzt sich dabei aus drei Kostenblöcken zusammen: eigene Dienstleistungen und Lieferungen, Fremdleistungen (zum Beispiel Todesanzeigen und Blumen) sowie Friedhofs- und sonstige Gebühren.
Bei der Bestattung handele es sich um eine sehr individuelle und hochkomplexe Dienstleistung, für die eine seriöse und eingehende Beratung nötig sei. Lockvogelangebote zu vermeintlichen „Billig- und Pauschalpreisen“ würden meist nicht halten können, was sie versprechen. Der Anteil der Fremdleistungen bei einer Bestattung läge bei 60 Prozent und höher. Deshalb könne kein seriöses Unternehmen ohne genaue Informationen einen Festpreis vorab nennen. Vergleichsportale im Internet könnten aufgrund preislich starker regionaler Unterschiede bei den Fremdleistungen und der Bandbreite von Bestattungsdienstleistungen sowie Bestattungsartikeln kaum zu einer Preistransparenz beitragen. Deshalb rät der Bundesverband Deutscher Bestatter dazu, rechtzeitig bei einem seriösen Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag einzuholen, gegebenenfalls auch Vergleichsangebote.
Vorsorge-Ordner
Als Ergänzung zu einer sicheren Vorsorgeplanung haben das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG einen Vorsorgeordner entwickelt; mit vielen praktischen Informationen und zum Ordnen und Aufbewahren der gesamten Vorsorge-Unterlagen: von Vollmacht über Patientenverfügung bis Versicherungsbestätigung und Testament. Auch Angehörige oder Betreuer werden mithilfe dieses Vorsorgeordners über alle wichtigen Entscheidungen informiert. star