Es war ein schwieriger Fall, den der Vorsitzende Richter August-Wilhelm Marahrens am Dienstag mit seiner Strafkammer am Göttinger Landgericht zu lösen hatte: Der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft besann sich eines anderen und wollte nicht mehr gegen den Angeklagten aussagen, und die Zeugen der zweiten vorgeworfenen Straftat erschienen einfach nicht.