So soll das 49-Euro-Ticket funktionieren – und darum könnte es doch noch scheitern
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Fahrgäste steigen aus einer Regionalbahn am Hauptbahnhof Hamburg. (Symbolfoto)
© Quelle: Christian Charisius/dpa
Berlin. Am Freitag haben sich die Verkehrsministerinnen und ‑minister von Bund und Ländern darauf geeinigt, wie sie das 49‑Euro-Ticket umsetzen wollen. Zumindest in wesentlichen Fragen herrscht jetzt mehr Klarheit. Ein Überblick.
Ab wann soll das 49-Euro-Ticket gelten?
Das bundesweite Abo für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll zum 1. Mai kommen. Als Verkaufsstart des sogenannten Deutschlandtickets ist der 3. April vorgesehen.
Bundeskanzler Scholz: „Das Deutschlandticket wird jetzt kommen“
Bund und Länder haben ihren Streit über die Einführung des bundesweiten 49‑Euro-Tickets im Personennahverkehr beigelegt.
© Quelle: Reuters
Wo soll das Ticket gelten?
Das 49-Euro-Monatsticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt als Nachfolgeangebot für das im vergangenen Sommer ausgelaufene 9-Euro-Ticket. Mit ihm können Inhaber bundesweit Busse und Bahnen des Regionalverkehrs benutzen – für 49 Euro im Monat. Das Angebot soll vor allem die unübersichtliche Angebotsstruktur der zahlreichen Verkehrsverbünde in Deutschland vereinfachen und mehr Menschen in den ÖPNV bringen. Das Ticket ist jeweils für einen Monat gültig und wird automatisch verlängert, wenn der Inhaber nicht rechtzeitig kündigt.
Wie funktioniert das „Jobticket“?
Mit dem sogenannten Jobticket haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das 49‑Euro-Ticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Abschlag von mindestens 25 Prozent gewähren, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von 5 Prozent dazu. Arbeitnehmer könnten auf diese Weise das Ticket also für mindestens 30 Prozent weniger erhalten. Die Länder und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sehen darin ein wichtiges Mittel, noch mehr Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen. Schon jetzt gebe es mehrere Millionen Inhaberinnen und Inhaber eines Jobtickets, sagte VDV‑Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff kürzlich.
Wer entscheidet, wo das Ticket gilt?
Der neue Tarif wird zunächst nicht – wie sonst üblich – von den regional zuständigen Behörden genehmigt, sondern einheitlich über den Bundesgesetzgeber. Damit drohen keine schwarzen Flecken bei der Gültigkeit, weil hier und dort noch eine Tarifgenehmigung aussteht.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) nannte die Einigung am Freitagnachmittag ein „gutes Signal für all die Menschen, die dringend auf die Einführung des Tickets warten“. Auch Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) äußerte sich zufrieden. „Es ist gut, dass man einen großen Schritt weitergekommen ist“, teilte er mit. „Die restlichen Fragen sollten so schnell wie möglich abgearbeitet werden, damit der 1. Mail als Starttermin auf jeden Fall klappt.“
Kann das 49-Euro-Ticket noch scheitern?
Weil der Bund die Verkehrsunternehmen für ihre Umsatzeinbußen durch das 49‑Euro-Ticket mit Milliardensummen kompensiert, berührt das Vorhaben beihilferechtliche Fragen auf EU‑Ebene. Der Bund steht derzeit mit der Kommission im Austausch, die dem Ganzen noch zustimmen muss. Bleibt das grüne Licht aus Brüssel aus, dürfte das das vorläufige Ende für das 49‑Euro-Ticket bedeuten.
Kann das Ticket nur digital gelöst werden?
Das ist noch nicht geklärt. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) fordert eine ausschließlich digitale Lösung. Denkbar wäre etwa ein QR‑Code in der App oder eine Chipkarte, auf der die Daten digital gespeichert sind. Doch nicht alle Verkehrsverbünde können diese digitalen Möglichkeiten anbieten. Der VDV und auch die Länder hatten deshalb gefordert, zumindest für eine Übergangslösung auch noch Papiertickets zuzulassen.
Bund und Länder einigten sich am Freitag darauf, dass es diese Papierlösung übergangsweise bis Ende des Jahres nur für die Verbünde geben soll, die zumindest grundsätzlich technisch in der Lage sind, auch Chipkarten auszugeben, und dafür nur etwas Zeit brauchen. Voraussetzung: Auch das Papierformat muss digital auslesbar sein, etwa über einen QR‑Code. Doch was ist mit den Verbünden, die gar keine digitalen Möglichkeiten haben?
Der Fahrgastverband Pro Bahn kritisiert, dass es darauf noch keine Antwort gibt. Ehrenvorsitzender Karl-Peter Naumann sagte am Samstag: „Wenn es überall gelten soll, muss es elektronisch überall gelesen werden können.“ In den Verbünden könnten dafür einheitliche Lösungen gefunden werden. Doch insbesondere in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern gebe es Regionen, in denen Verkehrsunternehmen auch außerhalb von Verbünden operierten und keine digitalen Lesegeräte hätten. Hier müssten Bund und Länder sicherstellen, dass sich diese Unternehmen solche anschaffen könnten.
RND/sf mit dpa