Absage an den Arbeitsminister?

Bundesregierung rudert bei Homeoffice- und Test-Angebotspflicht für Unternehmen zurück

Vor einer Woche noch hatte Arbeitsminister Hubertus Heil eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht angekündigt. Ein Beschluss des Bundeskabinetts am Mittwoch scheint allerdings keine Homeoffice-Pflicht für den Arbeitgeber zu umfassen.

Vor einer Woche noch hatte Arbeitsminister Hubertus Heil eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht angekündigt. Ein Beschluss des Bundeskabinetts am Mittwoch scheint allerdings keine Homeoffice-Pflicht für den Arbeitgeber zu umfassen.

Berlin. Unternehmen sollen ab Herbst nun doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten erneut Homeoffice und Corona-Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg nach Angaben des Arbeitsministeriums eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts ein Homeoffice-Angebot für die Beschäftigten und ein regelmäßiges Angebot von Tests nur noch „prüfen“. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.

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Bundesarbeitsministerium plant Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht

Das Bundesarbeitsministerium plant eine grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht.

In einem früheren Entwurf der Verordnung aus dem Hause von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es noch geheißen: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen.

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Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Homeoffice waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai waren dann mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung auch die restlichen Vorgaben für Betriebe ausgelaufen. Nun soll die Verordnung reaktiviert werden. Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen nochmals deutlich steigen. Daher müssten auch im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden.

RND/dpa

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